Steuererklärung: Wie man Fitnessstudio und Medikamente von der Steuer absetzt

Grundsätzlich können Arbeitnehmer Krankheitskosten in der Steuererklärung angeben. Doch die Regeln sind kompliziert. Diese Tabelle verrät, ob Sie profitieren könnten.
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Grundsätzlich können Arbeitnehmer Krankheitskosten in der Steuererklärung angeben. Doch die Regeln sind kompliziert. Diese Tabelle verrät, ob Sie profitieren könnten.

Der Staat wünscht sich gesunde Steuerzahler. Ja, wirklich. Denn das Einkommen fitter Arbeitnehmer bieten dem Fiskus auch künftig Aussicht auf Steuereinnahmen daraus. Wer Geld ausgeben muss, um Krankheiten behandeln zu lassen, kann daher im Steuerjargon „außergewöhnlich belastet“ sein. Aber wann ist man das? Und womit genau?

Erste Voraussetzung: Die Kosten für Gesundung wurden von der Krankenkasse oder einer privaten Versicherung nur teilweise oder gar nicht übernommen. Zweitens: Die Maßnahmen wurden von Ärzten oder Heilpraktikern verordnet: per Rezept oder Attest. Mündliche Empfehlungen wie etwa „Machen Sie mehr Sport“ oder „Ernähren Sie sich gesünder“ genügen nicht, um Ausgaben für Fitnessstudio oder Diätprodukte bei der Steuer abzusetzen. Auch die Kosten für rezeptfreie Schmerzmittel aus der Apotheke, etwa gegen Migräne, die Kassen oder Versicherer nicht erstatten, erkennt das Finanzamt allenfalls mit der entsprechenden ärztlichen Verordnung beziehungsweise einem Attest an.

Grundsätzlich können folgende ärztlich verordnete oder attestierte Genesungsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden:

  • Ärztliche Behandlungen
  • Heilbäder, Krankengymnastik
  • Rechnungen von Heilpraktikern oder Homöopathen
  • Medikamente und Zuzahlungen in der Apotheke
  • Medizinische Hilfsmittel
  • Krankenhausaufenthalte
  • Fahrtkosten zum Arzt, Krankenhaus, Krankengymnastik etc.

Für Arbeitnehmer kann es sich also durchaus lohnen, Rezepte, Atteste, Rechnungen und Quittungen für solche Aufwendungen, die sie innerhalb eines Jahres selbst bezahlt haben, zu sammeln. Die Maßnahmen müssen der Heilung einer Erkrankung dienen, sie erträglicher machen oder deren Folgen lindern.

Steuererklärung: Fallbeispiel Fitnessstudio

Unter Voraussetzungen können also – im Einzelfall – auch Kosten für ein Trainings- oder Fitnessstudio steuerlich geltend gemacht werden: Die Übungen müssen ärztlich verordnet, also medizinisch notwendig sein, und sie müssen von Fachpersonal, etwa Physiotherapeuten, angeleitet und überwacht werden. Und: Die Übungen müssen per Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Der Nachweis des Monatsbeitrags für ein Studio genügt nicht. Der Mitgliedsbeitrag in einem Reha-Verein, der seine Kurse in einem Fitnessstudio abhält, hat hingegen Chancen auf steuerliche Anerkennung – wenn die Mitgliedschaft ärztlich verordnet ist.

In der Steuerpraxis zeigt sich: Die Finanzämter prüfen mittlerweile sehr genau die medizinische Notwendigkeit und auch die Maßnahmen. Wenig Chancen auf Anrechenbarkeit haben zum Beispiel Kosten für alternative Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich (noch) nicht anerkannt sind. Ein Massagegerät lässt sich ebenfalls nicht absetzen, da es ein Heilmittel ist, das auch von Gesunden genutzt werden kann. Und auch Aufenthalte in Sanatorien oder Klimatherapie am Toten Meer haben in der Regel keine Chance auf steuerliche Anerkennung. In solchen und ähnlichen Fällen wird das Finanzamt Gutachten des Amtsarztes oder des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) einfordern.

Damit nicht genug: Der Wunsch nach gesunden Steuerzahlern hat Grenzen. Der Gesetzgeber hat Einkommenslimits für außergewöhnliche Belastungen festgelegt. Anders gesagt: Krankheitskosten sind bis zu einer gewissen Höhe zumutbar, also steuerlich nicht wirksam.

Wer also als kinderloser Single mehr als 51.130 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hat, muss außergewöhnliche Belastungen, darunter Krankheitskosten, in Höhe von bis zu sieben Prozent davon, also mindestens rund 3.580 Euro, selbst tragen. Diese sogenannten zumutbaren Belastungen sind für Steuerzahler mit Kindern geringer. Bevor man also den Aufwand rund um Belege und Nachweise betreibt, lohnt sich die individuelle Prozentrechnung: Kommen im Jahr höhere Kosten für außergewöhnliche Belastungen zusammen als die gesetzlich zumutbaren? Das können neben Krankheitskosten auch Pflege- und Kurkosten, behinderungsbedingte Kosten, Bestattungskosten und unter Umständen auch die nicht versicherungsgedeckten Wiederbeschaffungskosten für Hausrat sein – etwa nach einem Wohnungsbrand.

Es zeigt sich: Das deutsche Einkommensteuerrecht trägt stellenweise sozialstaatliche Züge. Für Arbeitnehmerhaushalte, die es in einem Jahr besonders hart trifft, kann in Summe die Grenze der zumutbaren Belastungen durchaus überschritten sein – und damit ein finanzieller Ausgleich der Härte möglich. Das gilt vor allem für Menschen mit mittleren und niedrigeren Einkommen. Doch es zeigt sich auch: Ohne Steuerberatung oder die Unterstützung durch die Lohnsteuerhilfevereine ist in solchen Fällen eine ordentliche Steuererklärung kaum zu machen.

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Steuererklärung Krankheitskosten: So geht der Abzug Wirklich

Die Steuererklärung kann für viele Arbeitnehmer eine Möglichkeit sein, Geld zurückzubekommen. Wussten Sie, dass Sie unter Umständen auch Ihre Krankheitskosten absetzen können? Allerdings sind die Regeln hierfür komplex und es lohnt sich, genauer hinzusehen. Die steuererklärung krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Die Steuererklärung kann für viele Arbeitnehmer eine Möglichkeit sein, Geld zurückzubekommen. Wussten Sie, dass Sie unter Umständen auch Ihre Krankheitskosten absetzen können? Allerdings sind die Regeln hierfür komplex und es lohnt sich, genauer hinzusehen. Die steuererklärung krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Symbolbild zum Thema Steuererklärung Krankheitskosten
Symbolbild: Steuererklärung Krankheitskosten (Bild: Picsum)

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Voraussetzung ist, dass die Kosten medizinisch notwendig sind und nicht von der Krankenkasse übernommen wurden.
  • Einige Kosten, wie beispielsweise für ein Fitnessstudio, können unter bestimmten Umständen abgesetzt werden.
  • Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise sorgfältig zu sammeln, um die Kosten geltend machen zu können.

Wann können Krankheitskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden?

Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden, wenn sie medizinisch notwendig sind und nicht von der Krankenkasse oder einer anderen Versicherung übernommen wurden. Die Kosten müssen zwangsläufig entstanden sein und die zumutbare Belastung übersteigen. Diese zumutbare Belastung ist ein Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte, der abhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder variiert.

Grundsätzlich gilt: Der Staat möchte gesunde Steuerzahler. Wer also Ausgaben hat, um Krankheiten behandeln zu lassen oder deren Folgen zu lindern, kann unter Umständen von einer Steuerermäßigung profitieren. Allerdings sind die Hürden relativ hoch.

Die erste Voraussetzung ist, dass die Kosten für die Behandlung oder Linderung der Krankheit nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse oder einer privaten Versicherung übernommen wurden. Zweitens müssen die Maßnahmen von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet oder attestiert worden sein. Mündliche Empfehlungen, wie „Machen Sie mehr Sport“ oder „Ernähren Sie sich gesünder“, reichen nicht aus, um Ausgaben für Fitnessstudio oder Diätprodukte bei der Steuer abzusetzen. Wie Stern berichtet, erkennt das Finanzamt auch die Kosten für rezeptfreie Schmerzmittel nur mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung an.

Folgende Aufwendungen können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie ärztlich verordnet oder attestiert sind:

  • Ärztliche Behandlungen
  • Heilbäder und Krankengymnastik
  • Rechnungen von Heilpraktikern oder Homöopathen
  • Medikamente und Zuzahlungen in der Apotheke
  • Medizinische Hilfsmittel
  • Krankenhausaufenthalte
  • Fahrtkosten zum Arzt, Krankenhaus oder zur Krankengymnastik

Es lohnt sich also, Rezepte, Atteste, Rechnungen und Quittungen für Aufwendungen, die man innerhalb eines Jahres selbst bezahlt hat, zu sammeln. Wichtig ist, dass die Maßnahmen der Heilung einer Erkrankung dienen, diese erträglicher machen oder deren Folgen lindern. (Lesen Sie auch: Steuererklärung: Wie man Fitnessstudio und Medikamente von…)

Fitnessstudio und Steuererklärung: Geht das?

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kosten für ein Trainings- oder Fitnessstudio steuerlich geltend gemacht werden. Die Übungen müssen ärztlich verordnet, also medizinisch notwendig sein, und von Fachpersonal, wie beispielsweise Physiotherapeuten, angeleitet und überwacht werden. Zudem müssen die Übungen per Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Der Nachweis des Monatsbeitrags für ein Studio genügt nicht. Ein Mitgliedsbeitrag in einem Reha-Verein, der seine Kurse in einem Fitnessstudio abhält, hat hingegen Chancen auf steuerliche Anerkennung.

💡 Tipp

Achten Sie darauf, dass die ärztliche Verordnung die Notwendigkeit des Trainings im Fitnessstudio explizit begründet und dass die Rechnung die einzelnen Leistungen detailliert aufschlüsselt.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Finanzamt sehr genau prüft, ob die Kosten tatsächlich medizinisch notwendig sind oder ob es sich lediglich um allgemeine Gesundheitsvorsorge handelt. Eine pauschale Aussage, dass Fitnessstudiobeiträge absetzbar sind, kann daher nicht getroffen werden.

Welche Medikamente können steuerlich abgesetzt werden?

Auch die Kosten für Medikamente können in der Steuererklärung als Krankheitskosten geltend gemacht werden. Hierbei ist es wichtig, dass die Medikamente ärztlich verordnet wurden. Dies gilt sowohl für rezeptpflichtige als auch für rezeptfreie Medikamente. Auch Zuzahlungen zu Medikamenten, die von der Krankenkasse nicht vollständig übernommen werden, können abgesetzt werden.

Um die Kosten für Medikamente geltend zu machen, ist es notwendig, die entsprechenden Rezepte und Quittungen aufzubewahren. Diese dienen als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Es empfiehlt sich, eine Liste aller Medikamente und Zuzahlungen zu führen, um den Überblick zu behalten.

Nicht absetzbar sind in der Regel Nahrungsergänzungsmittel, es sei denn, sie werden zur Behandlung einer Krankheit eingesetzt und sind ärztlich verordnet. Auch hier gilt, dass die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden muss. (Lesen Sie auch: Steuererklärung Krankheitskosten: So Setzen Sie Fitnessstudio ab!)

Das Bundesfinanzministerium stellt auf seiner Webseite Informationen zu außergewöhnlichen Belastungen bereit.

Fallbeispiel: So setzen Sie Krankheitskosten richtig ab

Nehmen wir an, Herr Müller hat im Jahr 2023 folgende Krankheitskosten gehabt:

  • Zuzahlungen zu Medikamenten: 150 Euro
  • Kosten für eine ärztlich verordnete Physiotherapie: 600 Euro
  • Fahrtkosten zum Arzt und zur Physiotherapie: 100 Euro
  • Kosten für eine spezielle Diät aufgrund einer diagnostizierten Nahrungsmittelunverträglichkeit (ärztliches Attest liegt vor): 500 Euro

Herr Müller ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sein Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 51.130 Euro. Die zumutbare Belastung für Ehepaare mit zwei Kindern liegt bei 2 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, also bei 1.022,60 Euro.

Die gesamten Krankheitskosten von Herrn Müller betragen 1.350 Euro (150 + 600 + 100 + 500). Da diese die zumutbare Belastung von 1.022,60 Euro übersteigen, kann Herr Müller 327,40 Euro (1.350 – 1.022,60) als außergewöhnliche Belastungen in seiner Steuererklärung geltend machen. Dies führt zu einer Reduzierung seines zu versteuernden Einkommens und somit zu einer geringeren Steuerlast.

Es ist wichtig zu beachten, dass Herr Müller alle Belege und Nachweise sorgfältig aufbewahrt, um diese bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können.

Detailansicht: Steuererklärung Krankheitskosten
Symbolbild: Steuererklärung Krankheitskosten (Bild: Picsum)

Wie hoch ist die zumutbare Belastung?

Die zumutbare Belastung ist ein individueller Betrag, der von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder abhängt. Sie wird anhand einer Tabelle vom Finanzamt ermittelt. Nur die Krankheitskosten, die diesen Betrag übersteigen, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. (Lesen Sie auch: Steuererklärung Krankheitskosten: So geht der Abzug Wirklich!)

Die Prozentsätze für die zumutbare Belastung sind wie folgt (Stand: 2023):

  • Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 Euro:
    • Ledige ohne Kinder: 5 Prozent
    • Ledige mit Kindern: 4 Prozent
    • Verheiratete ohne Kinder: 4 Prozent
    • Verheiratete mit Kindern: 2 Prozent
  • Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 15.341 Euro bis 51.130 Euro:
    • Ledige ohne Kinder: 6 Prozent
    • Ledige mit Kindern: 5 Prozent
    • Verheiratete ohne Kinder: 5 Prozent
    • Verheiratete mit Kindern: 3 Prozent
  • Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte über 51.130 Euro:
    • Ledige ohne Kinder: 7 Prozent
    • Ledige mit Kindern: 6 Prozent
    • Verheiratete ohne Kinder: 6 Prozent
    • Verheiratete mit Kindern: 4 Prozent

Haufe.de bietet eine detaillierte Tabelle zur Berechnung der zumutbaren Belastung.

Fazit

Die steuererklärung krankheitskosten kann eine Möglichkeit sein, Steuern zu sparen. Es ist jedoch wichtig, sich im Vorfeld genau zu informieren und alle Belege und Nachweise sorgfältig zu sammeln. Die Regeln sind komplex und das Finanzamt prüft sehr genau, ob die Kosten tatsächlich medizinisch notwendig sind. Im Zweifelsfall kann es ratsam sein, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Sammeln Sie also alle relevanten Unterlagen und prüfen Sie, ob Ihre Krankheitskosten die zumutbare Belastung übersteigen. So können Sie möglicherweise Ihre Steuerlast reduzieren.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Nachweise benötige ich, um Krankheitskosten in der Steuererklärung geltend zu machen?

Sie benötigen ärztliche Verordnungen oder Atteste, Rechnungen von Ärzten, Heilpraktikern oder Apotheken sowie Quittungen über Zuzahlungen. Bei bestimmten Kosten, wie beispielsweise für eine spezielle Diät, ist ein detailliertes ärztliches Gutachten erforderlich. (Lesen Sie auch: DAX unter Druck: Sorgen um Energiepreise belasten…)

Können auch Fahrtkosten zu Behandlungen steuerlich abgesetzt werden?

Ja, Fahrtkosten zum Arzt, Krankenhaus oder zur Physiotherapie können in der Steuererklärung angegeben werden. Hierfür können Sie entweder die tatsächlichen Kosten oder eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen.

Was passiert, wenn meine Krankheitskosten die zumutbare Belastung nicht übersteigen?

Wenn Ihre Krankheitskosten die zumutbare Belastung nicht übersteigen, können Sie diese nicht als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Es ist daher wichtig, alle Kosten zu sammeln und zu prüfen, ob die Grenze überschritten wird.

Sind auch Kosten für alternative Behandlungsmethoden absetzbar?

Kosten für alternative Behandlungsmethoden, wie beispielsweise Homöopathie oder Akupunktur, können abgesetzt werden, wenn sie von einem Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt werden und medizinisch notwendig sind. Auch hier ist ein Nachweis erforderlich.

Kann ich auch Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen absetzen?

Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen können als Krankheitskosten abgesetzt werden, wenn eine Sehschwäche vorliegt und die Brille oder Kontaktlinsen ärztlich verordnet wurden. Auch hier ist ein entsprechendes Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Illustration zu Steuererklärung Krankheitskosten
Symbolbild: Steuererklärung Krankheitskosten (Bild: Picsum)
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