Abschaffung Eigenmietwert: Was Eigentümer in der Schweiz

Die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz, voraussichtlich ab 2028, bedeutet, dass Eigentümer ihr selbst genutztes Wohneigentum nicht mehr als fiktives Einkommen versteuern müssen. Im Gegenzug entfallen jedoch Steuerabzüge für Sanierungen und Schuldzinsen auf Bundesebene. Es lohnt sich, Sanierungen vorzuziehen, um noch von den Steuerabzügen zu profitieren.
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Die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz steht kurz bevor und betrifft zahlreiche Wohneigentümer. Voraussichtlich ab 2028 entfällt die Pflicht, das selbstgenutzte Wohneigentum als fiktives Einkommen zu versteuern. Gleichzeitig fallen jedoch auch wichtige Steuerabzüge weg. Was das für Eigentümer bedeutet und welche Fristen zu beachten sind, erfahren Sie hier.

Symbolbild zum Thema Abschaffung Eigenmietwert
Symbolbild: Abschaffung Eigenmietwert (Bild: Picsum)

Hintergrund: Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist ein in der Schweiz angewandtes Konzept, bei dem Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum einen fiktiven Mietwert als Einkommen versteuern müssen. Dieser Wert wird von den Kantonen festgelegt und soll den finanziellen Vorteil widerspiegeln, den Eigentümer dadurch haben, dass sie keine Miete zahlen müssen. Kritiker bemängeln seit Langem, dass diese Regelung eine Ungleichbehandlung gegenüber Mietern darstellt und Eigenheimbesitzer zusätzlich belastet. (Lesen Sie auch: Ilber Ortaylı im Alter von 78 Jahren…)

Aktuelle Entwicklung: Abschaffung des Eigenmietwerts rückt näher

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat die Abschaffung des Eigenmietwerts im Jahr 2025 beschlossen. Die Schweizerische Bundeskanzlei informiert detailliert über den aktuellen Stand der Umsetzung. Voraussichtlich ab 2028 soll die neue Regelung in Kraft treten. Das bedeutet, dass Hauseigentümer ihr selbst genutztes Wohneigentum nicht mehr als fiktives Einkommen versteuern müssen. Dies betrifft sowohl Einfamilienhäuser als auch Eigentumswohnungen.

Countdown läuft: Sanierungen vor dem Systemwechsel

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt auch die Möglichkeit, Kosten für Unterhaltsarbeiten, Sanierungen oder Schuldzinsen von den Steuern abzuziehen. Das St. Galler Tagblatt berichtet, dass sich Hauseigentümerinnen und -besitzer vor dem Systemwechsel sinnvoll verhalten und Kosten sparen können. Wer plant, sein Haus oder seine Wohnung zu sanieren, sollte dies möglichst bald tun, um noch von den Steuerabzügen profitieren zu können. Je höher die Sanierungskosten, desto stärker wirken sie sich steuerlich aus. Eine neue Küche, ein neues Bad oder neue Wand- und Bodenbeläge verursachen rasch fünfstellige Beträge. Es lohnt sich also, geplante Projekte nicht weiter aufzuschieben – denn die gleichen Arbeiten kosten nach der Systemumstellung unter dem Strich mehr. (Lesen Sie auch: Julia Simon: Olympia-Gold, Kontroversen & Karriere 2026)

Kanton Uri legt Eckwerte fest

Der Kanton Uri hat bereits Eckwerte für die Abschaffung des Eigenmietwerts festgelegt. Wie SWI swissinfo.ch berichtet, werden die Details auf kantonaler Ebene geregelt. Es ist daher wichtig, sich über die spezifischen Bestimmungen im eigenen Kanton zu informieren.

Was bedeutet die Abschaffung des Eigenmietwerts für Wohneigentümer?

Die Abschaffung des Eigenmietwerts bringt sowohl Vor- als auch Nachteile für Wohneigentümer mit sich. Einerseits entfällt die Steuer auf den fiktiven Mietwert, was die laufenden Kosten für Wohneigentum reduziert. Andererseits fallen die Steuerabzüge für Unterhaltsarbeiten, Sanierungen und Schuldzinsen weg. Ob sich die Abschaffung des Eigenmietwerts lohnt, hängt von der individuellen Situation ab. Eigentümer, die hohe Schuldzinsen zahlen oder regelmässig Sanierungen durchführen, könnten unter Umständen schlechter gestellt sein als Eigentümer ohne Schulden und geringem Sanierungsbedarf. (Lesen Sie auch: Ski Alpin Weltcup Courchevel: Kriechmayr beendet)

Ausblick: Wie geht es weiter?

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein komplexes Thema mit vielen offenen Fragen.Wohneigentümer sollten sich frühzeitig informieren und ihre finanzielle Situation analysieren, um die bestmögliche Entscheidung treffen zu können.

Detailansicht: Abschaffung Eigenmietwert
Symbolbild: Abschaffung Eigenmietwert (Bild: Picsum)
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