Der Verfassungsgerichtshof hatte die Regelung zur Erneuerung einer Sterbeverfügung teilweise als verfassungswidrig aufgehoben. Die Sterbeverfügungen gelten seit 1. Juni unbegrenzt
Quelle: regierung-bringt-neuregelung-auf-den-weg?ref=rss“ target=“_blank“ rel=“nofollow“>Der Standard