Die Kündigung Bei Krankheit ist ein komplexes Thema im Arbeitsrecht. Zwar sind Arbeitgeber nicht schrankenlos berechtigt, Mitarbeitenden aufgrund von Krankheit zu kündigen, dennoch ist eine krankheitsbedingte Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen.

+
Krankheitsbedingte Kündigung: Wann ist sie zulässig?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nicht per se unzulässig. Sie ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft, die vom Arbeitgeber nachgewiesen werden müssen. Entscheidend ist, ob die Krankheit zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses führt.
Die wichtigsten Fakten
- Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
- Der Arbeitgeber muss eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen und eine Interessenabwägung nachweisen.
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
- Eine Kündigung während der Krankschreibung ist grundsätzlich möglich, aber erschwert.
- Rechtlicher Rat ist im Zweifelsfall empfehlenswert.
Hohe Hürden für Arbeitgeber
Wie Stern berichtet, sind die Hürden für eine Kündigung im Krankheitsfall sehr hoch. Der Arbeitgeber muss drei Voraussetzungen erfüllen, um eine solche Kündigung rechtlich zu rechtfertigen.
Zunächst muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Das bedeutet, dass es wahrscheinlich ist, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft krankheitsbedingt ausfallen wird. Diese Prognose muss auf objektiven medizinischen Erkenntnissen basieren, beispielsweise auf ärztlichen Gutachten. Es reicht nicht aus, wenn der Arbeitgeber lediglich vermutet, dass der Arbeitnehmer weiterhin krank sein wird.
Zweitens muss die Krankheit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch die häufigen oder langen Fehlzeiten des Arbeitnehmers die Arbeitsabläufe im Betrieb erheblich gestört werden, beispielsweise durch Produktionsausfälle oder die Notwendigkeit, ständig Ersatzkräfte einzusetzen. Auch finanzielle Belastungen durch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall können eine Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen darstellen. (Lesen Sie auch: Kündigung Bei Krankheit: Was Dürfen Chefs Wirklich)
Drittens muss der Arbeitgeber eine Interessenabwägung vornehmen. Dabei muss er die Interessen des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegen seine eigenen Interessen an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses abwägen. Bei dieser Abwägung sind insbesondere die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Alter des Arbeitnehmers, die Art und Schwere der Erkrankung sowie die Auswirkungen der Erkrankung auf den Betrieb zu berücksichtigen.
Eine Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen so erheblich ist, dass sie die Interessen des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überwiegt.
Was ist bei einer Kündigung während der Krankschreibung zu beachten?
Eine Kündigung während der Krankschreibung ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist der Arbeitgeber auch hier an die oben genannten Voraussetzungen gebunden. Die Krankschreibung selbst bietet keinen besonderen Kündigungsschutz. Sie kann aber bei der Interessenabwägung eine Rolle spielen, insbesondere wenn die Erkrankung voraussichtlich bald ausheilen wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitnehmer auch während der Krankschreibung verpflichtet ist, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, soweit dies gesundheitlich möglich ist. So muss er beispielsweise den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Verstöße gegen diese Pflichten können unter Umständen eine Kündigung rechtfertigen.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. (Lesen Sie auch: Kündigung Bei Krankheit: Was ist erlaubt? Ihre…)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dieser Anspruch besteht für die Dauer von sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht und die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet ist. Nach Ablauf der sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Die Einzelheiten zur Entgeltfortzahlung sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Entgeltfortzahlungspflicht. So kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Auch bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfallen.
Was können Arbeitnehmer tun?
Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung wegen Krankheit erhält, sollte er diese nicht einfach hinnehmen. Es ist ratsam, die Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Dieser kann beurteilen, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist und welche Möglichkeiten der Arbeitnehmer hat, sich gegen die Kündigung zu wehren.
Eine Möglichkeit ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Mit dieser Klage kann der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung rechtlich gerechtfertigt war. Wenn das Gericht die Kündigung für unwirksam hält, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen und ihm den entgangenen Lohn zahlen.

Eine weitere Möglichkeit ist, mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung zu verhandeln. Dabei handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Alter des Arbeitnehmers und den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. (Lesen Sie auch: Was darf MAN Krankgeschrieben? das Sollten Sie…)
Es ist ratsam, sich bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage oder die Höhe einer möglichen Abfindung einschätzen und den Arbeitnehmer bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber unterstützen.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet auf ihrer Webseite Informationen zum Thema Kündigungsschutz und Arbeitslosengeld Bundesagentur für Arbeit. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt Informationen zum Thema Arbeitsrecht zur Verfügung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Aktuelle Rechtsprechung
Die Rechtsprechung zur krankheitsbedingten Kündigung ist vielfältig und entwickelt sich ständig weiter. Die Arbeitsgerichte legen bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Kündigung großen Wert auf die Umstände des Einzelfalls. Es ist daher wichtig, sich über die aktuelle Rechtsprechung zu informieren, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29. August 2018 (2 AZR 165/18) hat beispielsweise die Anforderungen an die negative Gesundheitsprognose bei einer krankheitsbedingten Kündigung präzisiert. Das BAG hat entschieden, dass die Prognose auf einer konkreten und nachvollziehbaren medizinischen Einschätzung beruhen muss. Es reicht nicht aus, wenn der Arbeitgeber lediglich auf allgemeine statistische Daten oder auf bloße Vermutungen stützt.
Ein weiteres Urteil des BAG vom 20. November 2014 (2 AZR 755/13) hat sich mit der Frage befasst, ob eine krankheitsbedingte Kündigung auch dann gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitnehmer zwar arbeitsfähig ist, aber aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit auszuüben. Das BAG hat entschieden, dass dies unter Umständen der Fall sein kann, wenn dem Arbeitgeber keine andere zumutbare Beschäftigungsmöglichkeit zur Verfügung steht. (Lesen Sie auch: Ifo Index steigt: Hoffnungsschimmer für Deutschlands Wirtschaft?)
Fazit
Die Kündigung aufgrund von Krankheit ist ein heikles Thema im Arbeitsrecht. Arbeitgeber müssen hohe Hürden überwinden, um eine solche Kündigung rechtlich zu rechtfertigen. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen, um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich macht es unerlässlich, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, um die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten.




