Eine Polizistin geschlechtsänderung kann sich negativ auf ihre Karriere auswirken, wenn der Verdacht besteht, dass die Änderung aus taktischen Gründen erfolgte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass ein Polizeipräsidium eine Beamtin vom Beförderungsverfahren ausschließen darf, wenn ein Disziplinarverfahren wegen möglicher Verstöße gegen Dienstpflichten läuft.

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Die wichtigsten Fakten
- Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte den Ausschluss einer Polizistin vom Beförderungsverfahren.
- Der Verdacht besteht, dass die Polizistin ihren Geschlechtseintrag änderte, um von der Frauenförderung zu profitieren.
- Gegen die Polizistin läuft ein Disziplinarverfahren wegen möglicher Verstöße gegen Dienstpflichten.
- Die Polizistin soll angekündigt haben, ihren Geschlechtseintrag nach einer Beförderung wieder zu ändern.
Polizistin Geschlechtsänderung: Der Fall in Düsseldorf
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem Fall entschieden, dass ein Polizeipräsidium eine Polizeikommissarin von einem Beförderungsverfahren ausschließen darf. Wie Stern berichtet, besteht der Verdacht, dass die Beamtin ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern ließ, um von der Frauenförderung zu profitieren und schneller befördert zu werden. Das Polizeipräsidium Düsseldorf berücksichtigte sie deshalb bei Beförderungen in den Monaten November und Dezember 2025 sowie Januar 2026 nicht. Dagegen wehrte sie sich in drei Eilverfahren, die jedoch vom Gericht abgewiesen wurden.
Das Gericht bestätigte, dass das Polizeipräsidium die Kommissarin vom sogenannten Beförderungsauswahlverfahren ausschließen durfte. Hintergrund ist ein gegen sie laufendes Disziplinarverfahren, das rechtlich nicht zu beanstanden sei. In diesem Verfahren werden der Beamtin mehrere Äußerungen gegenüber Kollegen vorgeworfen, die sie nicht bestritten hat. Diese Äußerungen legen nahe, dass die Geschlechtsänderung nicht auf einer tiefgreifenden inneren Überzeugung beruhte, sondern vielmehr auf taktischen Erwägungen.
Frauenförderungsprogramme sollen die Gleichstellung der Geschlechter im Berufsleben fördern. Sie zielen darauf ab, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und Benachteiligungen abzubauen.
Welche Äußerungen führten zum Disziplinarverfahren?
Die inkriminierenden Äußerungen der Polizistin beziehen sich auf einen Bericht über eine beförderte Polizeibeamtin mit geändertem Geschlechtseintrag. Daraufhin soll die Kommissarin geäußert haben: „Das mache ich auch.“ Später soll sie gesagt haben, im nächsten Jahr sei sie „wieder ein Mann“. Gegenüber einem weiteren Kollegen habe sie angegeben, bei ihrer geplanten Trauung im kommenden Jahr nicht mit dem weiblichen Geschlechtseintrag heiraten zu wollen. (Lesen Sie auch: Porto: Portugiesin lag wohl zwei Jahre tot…)
Das Gericht sah bereits in diesen Ankündigungen einen möglichen Verstoß gegen Dienstpflichten. Sie seien geeignet, den Betriebsfrieden zu stören und das Vertrauen in die Integrität der Beamtin zu erschüttern, hieß es. Zudem bestehe der Verdacht, dass die gegenüber dem Standesamt abgegebene Versicherung zum Geschlechtseintrag unwahr gewesen sein könnte, falls Beförderungsabsichten maßgeblich für die Geschlechtsänderung gewesen waren. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Diese Äußerungen werfen ein Schlaglicht auf die Motive der Beamtin und lassen Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihrer Geschlechtsidentität aufkommen. Die Ankündigung, den Geschlechtseintrag nach einer Beförderung wieder ändern zu wollen, deutet stark auf einen Missbrauch des Systems hin.
Die Dienstpflichten von Beamten umfassen unter anderem die Wahrung des Ansehens des Berufsstandes und die Achtung der Gesetze. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Die rechtliche Bewertung der Geschlechtsänderung
Die rechtliche Bewertung einer Geschlechtsänderung ist komplex und hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich ist es jeder Person in Deutschland erlaubt, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern, wenn sie sich dauerhaft dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt und dies durch ein Gutachten nachweisen kann. Das Transsexuellengesetz (TSG) regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für eine solche Änderung.
Allerdings kann die Änderung des Geschlechtseintrags auch rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn sie missbräuchlich erfolgt. Im vorliegenden Fall steht der Verdacht im Raum, dass die Polizistin ihren Geschlechtseintrag nicht aufgrund einer tiefgreifenden Geschlechtsidentitätsstörung geändert hat, sondern um sich unrechtmäßig Vorteile im Beförderungsverfahren zu verschaffen. Dies könnte einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz darstellen und disziplinarische Maßnahmen rechtfertigen. (Lesen Sie auch: Homöopathie Wirksamkeit: Was Steckt Wirklich Dahinter?)
Es ist wichtig zu betonen, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf keine generelle Aussage über die Zulässigkeit von Geschlechtsänderungen im Berufsleben trifft. Vielmehr handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die auf den konkreten Umständen des vorliegenden Falls beruht.
Frauenförderung in der Polizei: Ein Überblick
Die Frauenförderung in der Polizei ist ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen um Gleichstellung der Geschlechter. In vielen Bundesländern gibt es spezielle Programme und Maßnahmen, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und Benachteiligungen abzubauen. Diese Programme umfassen beispielsweise die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei gleicher Qualifikation, Mentoring-Programme und die Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen.
Die Notwendigkeit der Frauenförderung in der Polizei ergibt sich aus der Tatsache, dass Frauen in vielen Bereichen der Polizei noch immer unterrepräsentiert sind, insbesondere in Führungspositionen. Dies liegt zum Teil an traditionellen Rollenbildern und Vorurteilen, die Frauen den Zugang zu bestimmten Karrierewegen erschweren. Die Frauenförderung soll dazu beitragen, diese Hindernisse abzubauen und gleiche Chancen für alle Geschlechter zu schaffen.
Es ist jedoch wichtig, dass die Frauenförderung nicht zu einer Diskriminierung von Männern führt. Die Förderung von Frauen sollte stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und sicherstellen, dass auch Männer gleiche Chancen haben. Eine ausgewogene und gerechte Personalpolitik ist im Interesse aller Beteiligten.
Wie geht es weiter?
Die Polizistin hat die Möglichkeit, gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. Es bleibt abzuwarten, wie das Oberverwaltungsgericht in diesem Fall entscheiden wird. Sollte das Oberverwaltungsgericht die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts bestätigen, würde dies den Ausschluss der Polizistin vom Beförderungsverfahren endgültig festschreiben. (Lesen Sie auch: Homöopathie Kritik: Warum Globuli Uns Täuschen Können)

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat der Fall bereits jetzt eine breite öffentliche Debatte über die Grenzen der Frauenförderung und den möglichen Missbrauch von Geschlechtsänderungen ausgelöst. Es ist zu erwarten, dass sich die Politik und die Justiz in Zukunft verstärkt mit diesen Fragen auseinandersetzen werden. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird hierbei eine wichtige Orientierungshilfe bieten.
Der Fall verdeutlicht die Notwendigkeit, klare Richtlinien und Kontrollmechanismen zu schaffen, um sicherzustellen, dass die Frauenförderung nicht missbraucht wird und dass Geschlechtsänderungen nicht aus taktischen Gründen erfolgen. Nur so kann das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes und die Gleichbehandlung aller Geschlechter gewahrt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) setzt sich für die Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen ein und bietet Rechtsberatung an.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Transsexuellengesetz (TSG)?
Das Transsexuellengesetz (TSG) regelt in Deutschland die Voraussetzungen und das Verfahren für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens von transsexuellen Menschen. Es ermöglicht Personen, die sich dauerhaft dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, ihre rechtliche Geschlechtsidentität an ihre tatsächliche anzupassen. (Lesen Sie auch: Vergiftung Istanbul Familie: Was Geschah Wirklich im…)
Welche Voraussetzungen müssen für eine Geschlechtsänderung erfüllt sein?
Für eine Geschlechtsänderung müssen Betroffene in der Regel ein Gutachten vorlegen, das ihre dauerhafte Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht bestätigt. Zudem müssen sie nachweisen, dass sie sich seit mindestens drei Jahren dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen und sich entsprechend verhalten.
Kann eine Geschlechtsänderung rückgängig gemacht werden?
Grundsätzlich ist es möglich, eine Geschlechtsänderung rückgängig zu machen. Hierfür ist jedoch ein erneutes Verfahren vor dem zuständigen Gericht erforderlich. Dabei müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie bei der ursprünglichen Geschlechtsänderung.
Welche Rolle spielt die Frauenförderung in der Polizei?
Die Frauenförderung in der Polizei zielt darauf ab, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und Benachteiligungen abzubauen. Sie soll dazu beitragen, gleiche Chancen für alle Geschlechter zu schaffen und traditionelle Rollenbilder und Vorurteile abzubauen.
Welche rechtlichen Konsequenzen kann ein Missbrauch der Geschlechtsänderung haben?
Ein Missbrauch der Geschlechtsänderung, beispielsweise um sich unrechtmäßig Vorteile im Berufsleben zu verschaffen, kann rechtliche Konsequenzen haben. Dies kann zu disziplinarischen Maßnahmen, Schadensersatzforderungen oder sogar strafrechtlichen Ermittlungen führen.
Der Fall der Polizistin, die ihren Geschlechtseintrag mutmaßlich aus taktischen Gründen ändern ließ, verdeutlicht die komplexen ethischen und rechtlichen Fragen, die mit dem Thema polizistin geschlechtsänderung verbunden sind. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte und die Politik in Zukunft klare Richtlinien und Kontrollmechanismen schaffen, um sicherzustellen, dass die Rechte von transsexuellen Menschen gewahrt werden und gleichzeitig ein Missbrauch des Systems verhindert wird. Informationen zum Thema Gleichstellung bietet das Bundesministerium für Finanzen.



