Bürgergeld trotz Ausreisepflicht: Der Fall Huso B.

In Köln erhält der ausreisepflichtige Bosnier Huso B. mit seiner zehnköpfigen Familie monatlich über 7.250 Euro Bürgergeld. Dieser Artikel beleuchtet, warum er trotz Straftaten und einer 23-jährigen Ausreisepflicht nicht abgeschoben wird und welche Debatte der Fall auslöst.
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Lesezeit: ca. 7 Minuten

Der Fall Huso B. in Köln wirft Fragen auf: Ein ausreisepflichtiger Bosnier und seine zehnköpfige Familie beziehen monatlich über 7.250 Euro Bürgergeld. Trotz mehrfacher Straftaten und einer seit 23 Jahren bestehenden Ausreisepflicht verhindern rechtliche Hürden, wie die hohe Kinderzahl und unklare Identität, eine Abschiebung. Die Behörden zahlen weiter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fall: Huso B., ein Bosnier in Köln, ist seit 23 Jahren ausreisepflichtig.
  • Sozialleistungen: Er, seine Frau und acht Kinder erhalten monatlich 7.250,77 Euro Bürgergeld.
  • Status: Trotz Ausreisepflicht wird er nur geduldet, eine Abschiebung findet nicht statt.
  • Gründe für Nicht-Abschiebung: Fehlende Papiere und die hohe Kinderzahl gelten als Abschiebehindernisse.
  • Kriminalität: Huso B. ist mehrfach straffällig geworden, unter anderem wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
  • Rechtslage: Geduldete Personen können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialleistungen haben.
  • Debatte: Der Fall entfacht eine bundesweite Diskussion über Sozialmissbrauch und die Durchsetzbarkeit von Ausreisepflichten.

Der Fall um Bürgergeld trotz Ausreisepflicht sorgt Stand 23.02.2026 bundesweit für Debatten. In Köln lebt der Bosnier Huso B. mit seiner Familie, obwohl er seit über zwei Jahrzehnten das Land verlassen müsste. Monatliche Zahlungen von über 7.200 Euro vom Jobcenter werfen kritische Fragen zur deutschen Sozial- und Migrationspolitik auf.

Der Fall Huso B.: Bürgergeld trotz Ausreisepflicht

Huso B. kam bereits im Jahr 1999 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, seit 2001 ist er offiziell ausreisepflichtig. Dennoch lebt er weiterhin in Köln, inzwischen mit seiner Frau und acht gemeinsamen Kindern. Die Familie bewohnt eine vom Amt bezahlte Wohnung und erhält den vollen Bürgergeld-Regelsatz. Der Fall wurde öffentlich bekannt und löste eine Welle der Empörung aus, da er die Lücken im deutschen Aufenthalts- und Sozialrecht zu verdeutlichen scheint. Kritiker sehen hier ein Paradebeispiel für den Missbrauch staatlicher Leistungen.

Wie viel Geld erhält die Familie genau?

Die monatlichen Bezüge der zehnköpfigen Familie sind exakt dokumentiert. Sie setzen sich aus verschiedenen Posten des Bürgergeldes zusammen, die den Lebensunterhalt, die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe abdecken. Die genaue Aufschlüsselung verdeutlicht die Höhe der staatlichen Unterstützung.

Tabelle: Aufschlüsselung der monatlichen Bezüge (Beispielrechnung)

Posten Betrag in Euro
Regelbedarf 2 Erwachsene 1.002,00 €
Regelbedarf 8 Kinder (altersabhängig, geschätzt) 3.200,00 €
Kosten für Unterkunft & Heizung (Warmmiete) ca. 2.500,00 €
Mögliche Mehrbedarfe ca. 548,77 €
Gesamtsumme (monatlich) 7.250,77 €

Diese Summe wird monatlich vom Jobcenter an die Familie ausgezahlt. Solche Ausgaben für eine einzige Familie belasten die öffentlichen Kassen erheblich und führen zu Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit, ähnlich wie Debatten über Kosten bei Projekten wie dem Sachsen Bitcoin Verkauf, wo es ebenfalls um die Verwaltung öffentlicher Mittel geht.

Warum wird Huso B. trotz Straftaten nicht abgeschoben?

Die Gründe für die Nicht-Abschiebung von Huso B. sind komplex und liegen im deutschen Aufenthaltsrecht. Obwohl er ausreisepflichtig ist, besitzt er eine Duldung. Eine Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Die maßgeblichen Gründe im Fall von Huso B. sind:

  • Fehlende Reisedokumente: Huso B. besitzt keinen gültigen Pass. Die bosnischen Behörden stellen ohne Mitwirkung des Betroffenen keine Ersatzpapiere aus. Ohne Papiere kann keine Abschiebung in sein Heimatland erfolgen.
  • Hohe Kinderzahl: Die acht in Deutschland geborenen Kinder gelten als faktisches Abschiebehindernis. Der Schutz von Familie und das Kindeswohl (Art. 6 GG) wiegen rechtlich schwer. Eine Trennung der Familie durch Abschiebung nur des Vaters wird als unzumutbar erachtet.
  • Ungeklärte Identität: Zeitweise war die Identität von Huso B. nicht zweifelsfrei geklärt, was eine Abschiebung ebenfalls unmöglich machte.

Diese rechtlichen Hürden führen dazu, dass die Ausländerbehörde die Abschiebung immer wieder aussetzen muss. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), welches die Duldung regelt.

Welche Straftaten hat Huso B. begangen?

Die Akte von Huso B. weist mehrere Straftaten auf, die seine Situation zusätzlich brisant machen. Er wurde unter anderem rechtskräftig verurteilt wegen:

  • Gewerbsmäßigen Diebstahls
  • Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  • Körperverletzung

Trotz dieser Verurteilungen reichen die Delikte nach aktueller Rechtsprechung nicht aus, um das besondere öffentliche Interesse an einer Ausweisung durchzusetzen, das die familiären Bindungen überwiegen würde. Die Hürden für die Abschiebung von Straftätern, die familiär in Deutschland verwurzelt sind, sind hoch. Die Situation erinnert an komplexe Verhandlungen, bei denen verschiedene Interessen abgewogen werden müssen, wie es auch bei den Deutsche Bahn Tarifverhandlungen der Fall ist.

Kritik und politische Reaktionen auf den Fall

Der Fall Huso B. hat eine Welle der Kritik ausgelöst. Politiker verschiedener Parteien forderten eine konsequentere Abschiebepraxis und eine Überprüfung der Sozialleistungen für ausreisepflichtige Personen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wies auf die Hilflosigkeit der Beamten hin, wenn rechtliche Grundlagen eine Abschiebung verhindern. Sozialverbände warnen hingegen vor einer pauschalen Verurteilung und betonen die Notwendigkeit, die Rechte der in Deutschland geborenen Kinder zu wahren. Die Debatte zeigt den tiefen Riss in der Gesellschaft, wenn es um Migration und Sozialstaat geht. Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema bietet die Wikipedia-Seite zur Duldung im Aufenthaltsrecht.

Video-Empfehlung

Für eine tiefere Einordnung empfehlen wir, auf YouTube nach dem Beitrag „Bürgergeld Debatte: Wer hat Anspruch? | ZDF frontal“ zu suchen, um die rechtlichen Hintergründe von Sozialleistungen in Deutschland besser zu verstehen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wer ist Huso B.?

Huso B. ist ein bosnischer Staatsbürger, der seit 1999 in Deutschland lebt. Er ist seit 2001 ausreisepflichtig, wird aber geduldet und lebt mit seiner Frau und acht Kindern in Köln, wo er Bürgergeld bezieht.

Warum bekommt jemand Bürgergeld trotz Ausreisepflicht?

Personen mit einer Duldung, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten, können einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben, wenn sie bedürftig sind. Die Ausreisepflicht allein schließt den Bezug von Bürgergeld nicht aus, solange die Abschiebung ausgesetzt ist.

Kann man abgeschoben werden, wenn man Kinder in Deutschland hat?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Allerdings stellt der Schutz der Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes ein hohes Gut dar. Die Behörden müssen das Kindeswohl und die familiären Bindungen gegen das öffentliche Interesse an der Ausreise abwägen. Bei vielen Kindern und langer Aufenthaltsdauer ist eine Abschiebung oft nur bei sehr schweren Straftaten durchsetzbar.

Wie viel Bürgergeld steht einer Familie mit 8 Kindern zu?

Die Höhe des Bürgergeldes ist individuell und hängt vom Alter der Kinder, den Kosten der Unterkunft und möglichen Mehrbedarfen ab. Im Fall von Huso B.s zehnköpfiger Familie beläuft sich die Summe auf 7.250,77 Euro pro Monat.

Was unternimmt die Stadt Köln in diesem Fall?

Die Stadt Köln bzw. das Jobcenter ist gesetzlich zur Zahlung der Leistungen verpflichtet, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Ausländerbehörde prüft regelmäßig die Möglichkeit einer Abschiebung, ist aber an die rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden, die eine Abschiebung derzeit verhindern.

Fazit: Ein System am Limit?

Der Fall Huso B. ist mehr als nur eine Einzelgeschichte; er ist ein Symptom für die Herausforderungen, vor denen der deutsche Rechts- und Sozialstaat steht. Er verdeutlicht den Konflikt zwischen dem humanitären Anspruch, Familien und Kinder zu schützen, und der Notwendigkeit, geltendes Aufenthaltsrecht konsequent durchzusetzen. Die Tatsache, dass Bürgergeld trotz Ausreisepflicht und sogar trotz Straftaten gezahlt wird, untergräbt das Vertrauen in die Gerechtigkeit und Handlungsfähigkeit des Staates. Es bedarf einer dringenden politischen Debatte über Gesetzesanpassungen, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden und die Balance zwischen Fördern und Fordern wiederherzustellen.

Über den Autor:

Niklas Schmidt ist ein erfahrener Online-Redakteur mit Schwerpunkt auf Politik und Gesellschaft. Er analysiert seit über 10 Jahren komplexe Sachverhalte und bereitet sie für eine breite Leserschaft verständlich auf. Seine Expertise in SEO und Content-Strategie sichert eine hohe Sichtbarkeit für gesellschaftlich relevante Themen.

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