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Der Hammelsprung ist, Stand 27.02.2026, wieder in der politischen Diskussion präsent, nachdem er erst kürzlich bei einer Abstimmung über schärfere Asyl-Regeln zur Anwendung kam. Dieses seltene, aber entscheidende parlamentarische Verfahren sorgt immer wieder für Aufsehen und ist ein faszinierender Aspekt der deutschen Demokratie. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem ungewöhnlichen Begriff, wie läuft er ab und warum ist er so wichtig?
Der Hammelsprung ist eine besondere Form der Abstimmung und Zählung im Deutschen Bundestag und in vielen Landesparlamenten. Er kommt dann zum Einsatz, wenn das Ergebnis einer Abstimmung per Handzeichen oder durch Aufstehen und Sitzenbleiben unklar ist oder die Beschlussfähigkeit des Parlaments angezweifelt wird. Dabei verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und betreten ihn durch eine von drei Türen wieder, die mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ gekennzeichnet sind, um ihre Stimmen exakt zählen zu lassen.
Der Hammelsprung ist formal eine „Zählung der Stimmen“ und in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) in § 51 Abs. 2 geregelt. Sein Hauptzweck ist es, bei unklaren Abstimmungsergebnissen eine exakte und unzweifelhafte Zählung der Stimmen sicherzustellen. Normalerweise erfolgen Abstimmungen durch Handzeichen oder durch Aufstehen, was bei einem vollen Plenarsaal schnell und effizient ist. Ist der Sitzungsvorstand sich über das Ergebnis jedoch uneins, kann der Hammelsprung angeordnet werden, um jede Stimme einzeln zu erfassen.
Ein weiterer wichtiger Anwendungsfall ist die Überprüfung der Beschlussfähigkeit. Der Deutsche Bundestag ist nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Zweifelt eine Fraktion die Beschlussfähigkeit an, kann sie einen Hammelsprung beantragen. Dieses Vorgehen wird oft als politisches Instrument genutzt, um auf die geringe Anwesenheit der Regierungsfraktionen bei Debatten aufmerksam zu machen oder um unliebsame Gesetzesvorhaben zu verzögern.
Das Verfahren des Hammelsprungs folgt einem strikten Protokoll, um die Korrektheit der Zählung zu gewährleisten. Zunächst fordert der amtierende Bundestagspräsident oder die -präsidentin alle Abgeordneten auf, den Plenarsaal zu verlassen. Anschließend werden alle Türen bis auf drei spezielle Abstimmungstüren geschlossen.
Diese drei Türen sind klar gekennzeichnet:
Auf ein Zeichen des Präsidenten betreten die Abgeordneten den Saal wieder durch die entsprechende Tür. An jeder Tür stehen zwei Schriftführer, die die eintretenden Parlamentarier laut zählen. Nachdem der Präsident das Ende der Zählung bekannt gegeben hat, werden die Ergebnisse addiert und das offizielle Abstimmungsergebnis verkündet. Abgeordnete, die zu spät kommen, werden nicht mehr mitgezählt.
Der Begriff Hammelsprung selbst ist älter als das heutige Reichstagsgebäude und hat seinen Ursprung im 19. Jahrhundert. Er wurde bereits 1874 im Reichstag der Kaiserzeit verwendet, fand aber nie offiziell Eingang in die Geschäftsordnung. Die genaue Herkunft ist unklar, allerdings gibt es eine weithin akzeptierte Erklärung, die sich auf die griechische Mythologie bezieht.
Über einer der Abstimmungstüren des alten Berliner Reichstagsgebäudes war ein Intarsienbild angebracht. Dieses zeigte eine Szene aus Homers „Odyssee“: den geblendeten Kyklopen Polyphem, der seine Schafe (Hammel) zählt, während sich Odysseus und seine Gefährten unter den Bäuchen der Tiere aus der Höhle schleichen. Diese bildliche Darstellung des Zählvorgangs prägte den umgangssprachlichen Begriff „Hammelsprung“ für das parlamentarische Abstimmungsverfahren.
Ein Hammelsprung wird nicht leichtfertig angeordnet. Es gibt hauptsächlich zwei Szenarien, in denen dieses Verfahren zur Anwendung kommt:
Obwohl der Hammelsprung ein legitimes demokratisches Instrument ist, steht er auch in der Kritik. Der Hauptkritikpunkt ist der hohe Zeitaufwand. Ein Hammelsprung kann eine Bundestagssitzung für 30 bis 40 Minuten unterbrechen, was den parlamentarischen Ablauf erheblich verzögert.
Insbesondere die Opposition nutzt den Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit strategisch. Damit soll demonstriert werden, dass die Regierungsfraktionen ihre Arbeit nicht ernst nehmen und bei wichtigen Debatten nicht in ausreichender Zahl anwesend sind. Solche Aktionen führen oft zu hitzigen Debatten und gegenseitigen Vorwürfen. Während die Opposition von einem legitimen Kontrollinstrument spricht, werfen die Regierungsparteien ihr oft eine Blockadehaltung und reine Showpolitik vor. Dieses Taktieren kann die politische Kultur belasten, ist aber ein fester Bestandteil des parlamentarischen Kräftemessens.
In der Geschichte des Deutschen Bundestages kam es bereits zu hunderten Hammelsprüngen. Einige davon erlangten besondere Bekanntheit:
| Datum | Thema | Antragsteller/Anlass | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Februar 2026 | Asylgesetz-Verschärfung | Unklares Abstimmungsergebnis | Gesetz angenommen |
| Juli 2023 | Energieeffizienz-Gesetz | Antrag der AfD-Fraktion | Bundestag nicht beschlussfähig |
| Juli 2022 | Herbeizitieren des Bundeskanzlers | Antrag der CDU/CSU-Fraktion | Antrag abgelehnt |
| Dezember 2018 | Feststellung der Beschlussfähigkeit | Antrag der AfD-Fraktion | Bundestag beschlussfähig |
Der Hammelsprung ist ein spezielles Abstimmungsverfahren im Deutschen Bundestag. Er wird angewendet, wenn ein Abstimmungsergebnis unklar ist oder die Beschlussfähigkeit des Parlaments überprüft werden muss. Die Abgeordneten verlassen dabei den Plenarsaal und betreten ihn durch drei getrennte Türen für „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ wieder, wobei sie gezählt werden.
Der Name geht auf ein Bild über einer Abstimmungstür im alten Reichstagsgebäude zurück. Es zeigte den Kyklopen Polyphem aus der griechischen Mythologie, der seine Hammel (Schafe) zählt. Dieses Bild des Zählvorgangs wurde umgangssprachlich auf das Abstimmungsverfahren übertragen.
Der Hammelsprung ist eine seltene Form der Abstimmung. In den ersten 19 Bundestagen von 1949 bis 2019 gab es insgesamt 588 Hammelsprünge. Er kommt nur wenige Male pro Legislaturperiode vor, meist bei politisch brisanten Themen oder als strategisches Manöver der Opposition.
Ein Hammelsprung zur Klärung eines unklaren Abstimmungsergebnisses wird vom amtierenden Bundestagspräsidenten angeordnet. Ein Hammelsprung zur Überprüfung der Beschlussfähigkeit kann von einer Fraktion oder von fünf Prozent der Abgeordneten beantragt werden.
Obwohl das Verfahren alt ist und viel Zeit in Anspruch nimmt, gilt es als transparent und unanfechtbar. Es sorgt für absolute Klarheit bei knappen Entscheidungen. Die Einführung elektronischer Abstimmungssysteme wurde in der Vergangenheit diskutiert, aber mit dem Hinweis auf die Würde des Parlaments abgelehnt.
Der Hammelsprung ist weit mehr als nur ein kurioses Relikt aus vergangenen Zeiten. Er ist ein lebendiges und wichtiges Instrument der parlamentarischen Kontrolle und Transparenz. Auch wenn seine Anwendung den Betrieb aufhält und oft politisch motiviert ist, sichert er in entscheidenden Momenten die Genauigkeit von Abstimmungen und die Einhaltung der Geschäftsordnung. Der Hammelsprung zeigt, dass auch in einem hochdigitalisierten Zeitalter ein physischer Zählvorgang das unanfechtbarste Mittel sein kann, um den Willen des Parlaments zweifelsfrei festzustellen.
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