Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, umgangssprachlich oft noch als GEZ bekannt, zieht monatlich 18,36 Euro von deutschen Haushalten ein. Doch nicht jeder muss diesen Beitrag zahlen. Wer unter bestimmten Voraussetzungen lebt, kann sich befreien lassen. Neue Regelungen, die ab Juli 2026 in Kraft treten, könnten weitere Personengruppen in den Genuss einer Befreiung bringen.

Hintergrund zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Er wurde 2013 eingeführt und löste die bis dahin übliche geräteabhängige Gebühr ab. Seitdem ist grundsätzlich jeder Haushalt beitragspflichtig, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Rundfunkgerät vorhanden ist. Die Einnahmen aus dem Beitrag fließen an ARD, ZDF und Deutschlandradio und ermöglichen so ein vielfältiges Programmangebot, das nicht primär auf kommerziellen Erfolg ausgerichtet ist. Die Beitragspflicht ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt, der von allen Bundesländern ratifiziert wurde. Zuständig für die Einziehung des Beitrags ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mit Sitz in Köln. (Lesen Sie auch: Fabian Hürzeler verlängert langfristig bei Brighton &…)
Aktuelle Entwicklung: Wer kann sich befreien lassen?
Es gibt verschiedene Personengruppen, die von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden können. Dazu gehören unter anderem:
- Empfänger von Bürgergeld oder der neuen Grundsicherung ab Juli 2026
- Empfänger von Sozialhilfe
- Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG), wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen
- Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 und dem Merkzeichen „RF“
Wichtig zu wissen: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragt werden. Die entsprechenden Antragsformulare und Merkblätter stehen auf der Webseite des Beitragsservice zur Verfügung. (Lesen Sie auch: Akshat Raghuwanshi: IPL-Debüt des MP-Talents gegen Idol)
Neue Grundsicherung ab Juli 2026: Auswirkungen auf die Befreiung
Ab dem 1. Juli 2026 wird die neue Grundsicherung das bisherige Bürgergeld ersetzen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Zwar bleibt die Rechtsgrundlage für die Befreiung (§ 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags) bestehen, jedoch müssen sich Betroffene erneut beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice melden, um die Befreiung zu beantragen. Der Beitragsservice betont, dass eine automatische Übernahme der Befreiung nicht erfolgt. Bürger & Geld berichtet, dass die neue Grundsicherung strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen bei Pflichtverstößen mit sich bringt.
Weniger Rundfunkbeitrag bei Schwerbehinderung
Nicht nur eine vollständige Befreiung ist möglich. Menschen mit einem Grad der Behinderung können unter Umständen auch einen reduzierten Beitrag zahlen. Dies gilt laut Allgäuer Zeitung, wenn ein GdB vorliegt und das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist. (Lesen Sie auch: Peter Wohlleben bei "Wer weiß denn sowas?":…)
Was bedeutet das für die Zukunft?
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist ein wichtiger Baustein, um Menschen mit geringem Einkommen oder einer Behinderung finanziell zu entlasten. Die Einführung der neuen Grundsicherung ab Juli 2026 wird voraussichtlich zu einer Anpassung der Antragsverfahren führen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice über die neuen Regelungen zu informieren.

Überblick: Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Personengruppen zusammen, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden können: (Lesen Sie auch: Jannik Schuster vor Wechsel in die Premier…)
| Personengruppe | Voraussetzungen | Nachweis |
|---|---|---|
| Empfänger von Bürgergeld/Grundsicherung | Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung | Leistungsbescheid |
| Empfänger von Sozialhilfe | Bezug von Sozialhilfe | Leistungsbescheid |
| Empfänger von BAföG | Bezug von BAföG, nicht bei den Eltern wohnend | BAföG-Bescheid |
| Menschen mit Behinderung | GdB von mind. 80 und Merkzeichen „RF“ | Schwerbehindertenausweis |
Häufig gestellte Fragen zu ard zdf deutschlandradio beitragsservice
Wie hoch ist der monatliche Rundfunkbeitrag aktuell?
Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und Haushalt. Er wird vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingezogen und finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Personen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, wie Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Auch Menschen mit einem Grad der Behinderung (mind. 80) und dem Merkzeichen „RF“ können eine Befreiung beantragen.
Wie beantrage ich die Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Die Befreiung muss beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragt werden. Die entsprechenden Antragsformulare und Merkblätter stehen auf der Webseite des Beitragsservice zum Download bereit. Dem Antrag müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden.
Gibt es eine automatische Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Nein, eine automatische Befreiung vom Rundfunkbeitrag gibt es nicht. Auch wenn man beispielsweise Bürgergeld bezieht, muss man die Befreiung aktiv beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragen.
Was ändert sich bei der Befreiung mit der neuen Grundsicherung ab Juli 2026?
Auch mit der neuen Grundsicherung, die ab Juli 2026 das Bürgergeld ersetzt, bleibt die Möglichkeit der Befreiung vom Rundfunkbeitrag bestehen. Betroffene müssen jedoch erneut einen Antrag beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stellen.
