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Telefonische Krankschreibung: Darf Chef Sie Anzweifeln?

Die telefonische Krankschreibung soll Arztpraxen entlasten und Arbeitnehmern den Gang zum Arzt bei leichteren Erkrankungen ersparen. Doch darf der Arbeitgeber die Gültigkeit einer solchen Krankschreibung anzweifeln? Die telefonische Krankschreibung ist einer regulären Krankschreibung formal gleichgestellt. Ob der Chef diese anzweifeln darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Symbolbild: Telefonische Krankschreibung (Bild: Picsum)

Telefonische Krankschreibung: Was ist erlaubt, was nicht?

Die telefonische Krankschreibung ist für Patienten gedacht, die ihrer Arztpraxis bereits bekannt sind und unter leichten Symptomen leiden. Sie ist auf maximal fünf Tage begrenzt. Bei schwereren Symptomen oder wenn die Praxis eine Videosprechstunde anbietet, ist ein persönlicher Arztbesuch weiterhin erforderlich. Die Regelung soll die Arztpraxen entlasten und Patienten den Zugang zur Krankschreibung erleichtern.

Das ist passiert

  • Die telefonische Krankschreibung wurde wieder eingeführt, um Arztpraxen zu entlasten.
  • Sie gilt für maximal fünf Tage und nur bei leichten Symptomen.
  • Patienten müssen der Arztpraxis bereits bekannt sein.
  • Arbeitgeber äußern Bedenken hinsichtlich des Missbrauchspotenzials.

Darf der Arbeitgeber eine telefonische Krankschreibung anzweifeln?

Obwohl die telefonische Krankschreibung formal einer herkömmlichen Krankschreibung gleichgestellt ist, kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen Zweifel an ihrer Gültigkeit äußern. Wie Stern berichtet, äußern Arbeitgeber Bedenken, da die Hemmschwelle für Arbeitnehmer sinkt und die Möglichkeit des Missbrauchs steigt. Stern zitiert Barbara Geck, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Bird & Bird, die Verständnis für die Vorbehalte der Arbeitgeber äußert. Die Beweiskraft einer Krankschreibung sei im Arbeitsrecht hoch, und ohne persönlichen Arztkontakt könnten Zweifel aufkommen.

Allerdings bedeutet dies nicht, dass Arbeitgeber die telefonische Krankschreibung pauschal anzweifeln können. Es bedarf konkreter Anhaltspunkte, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers begründen. Solche Anhaltspunkte könnten beispielsweise häufige Krankschreibungen direkt vor oder nach Wochenenden oder Feiertagen sein, insbesondere wenn der Arbeitnehmer in der Vergangenheit bereits durch ähnliches Verhalten aufgefallen ist. Auch widersprüchliche Aussagen des Arbeitnehmers über seinen Gesundheitszustand oder Aktivitäten während der Krankschreibung können Zweifel wecken. (Lesen Sie auch: Tesla Kontrollbesuch: Darf der Chef Mich zu…)

⚠️ Achtung

Ein bloßes „Bauchgefühl“ oder die allgemeine Skepsis gegenüber der telefonischen Krankschreibung reichen jedoch nicht aus, um die Gültigkeit der Krankschreibung in Frage zu stellen. Der Arbeitgeber muss seine Zweifel konkret begründen können.

Wie unterscheidet sich die telefonische Krankschreibung von der „normalen“ Krankschreibung?

Arbeitsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen einer telefonischen und einer herkömmlichen Krankschreibung. Beide haben grundsätzlich die gleiche Beweiskraft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bei der Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung betont, dass diese „keine Krankschreibung zweiter Klasse“ sei. Krank ist krank, unabhängig davon, ob die Diagnose per Telefon oder nach einer persönlichen Untersuchung gestellt wurde.

Dennoch gibt es einige praktische Unterschiede. Die telefonische Krankschreibung ist auf leichtere Erkrankungen und eine maximale Dauer von fünf Tagen beschränkt. Zudem setzt sie voraus, dass der Patient der Arztpraxis bereits bekannt ist. Diese Einschränkungen sollen sicherstellen, dass die telefonische Krankschreibung nicht missbraucht wird und dass bei schwereren Erkrankungen eine gründliche Untersuchung durch den Arzt erfolgt.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie bei einer telefonischen Krankschreibung genauso ihre Pflichten erfüllen müssen wie bei einer herkömmlichen Krankschreibung. Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren und die Krankschreibung fristgerecht vorlegen. Auch während der Krankschreibung dürfen sie nichts tun, was ihre Genesung verzögern könnte. (Lesen Sie auch: Ihre Gewinnzahlen Vom 25. Februar 2026 Prüfen…)

Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer bei einer telefonischen Krankschreibung?

Arbeitnehmer, die sich telefonisch krankschreiben lassen, haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einer Krankschreibung nach persönlicher Untersuchung. Sie sind verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dies sollte idealerweise telefonisch oder per E-Mail geschehen. Die Krankschreibung selbst muss dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen, sofern im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung keine andere Frist festgelegt ist. Viele Unternehmen verlangen die Krankschreibung jedoch bereits am ersten oder zweiten Tag.

Während der Krankschreibung sind Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu unterlassen, was ihre Genesung beeinträchtigen könnte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie das Haus nicht verlassen dürfen. Spaziergänge an der frischen Luft oder der Besuch beim Arzt sind erlaubt. Allerdings sollten Arbeitnehmer während der Krankschreibung keine Aktivitäten ausüben, die ihrer Erkrankung entgegenwirken oder den Heilungsprozess verzögern könnten. Beispielsweise sollte ein Arbeitnehmer mit einer Grippe nicht in die Diskothek gehen.

Der Arbeitgeber hat das Recht, die Einhaltung dieser Pflichten zu kontrollieren. Er kann beispielsweise einen Detektiv beauftragen, den Arbeitnehmer während der Krankschreibung zu beobachten. Allerdings muss der Arbeitgeber dabei die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers wahren. Eine unzulässige Überwachung kann Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers auslösen. Informationen zum Thema Arbeitsrecht bietet beispielsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Was können Arbeitgeber tun, wenn sie Zweifel an der Krankschreibung haben?

Wenn ein Arbeitgeber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, hat er verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Zunächst kann er den Arbeitnehmer zu einem klärenden Gespräch einladen. In diesem Gespräch kann der Arbeitgeber seine Zweifel äußern und den Arbeitnehmer um eine Stellungnahme bitten. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber in diesem Gespräch ruhig und sachlich bleibt und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gibt, seine Sicht der Dinge darzulegen. (Lesen Sie auch: Babynahrung Giftstoff: EU Verschärft Kontrolle aus China)

Wenn der Arbeitgeber nach dem Gespräch weiterhin Zweifel hat, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten. Der MDK prüft dann, ob die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers tatsächlich besteht. Dazu kann der MDK den Arbeitnehmer zu einer Untersuchung einladen oder den behandelnden Arzt kontaktieren. Die Einschaltung des MDK ist für den Arbeitgeber kostenlos. Allerdings muss er dem MDK konkrete Anhaltspunkte für seine Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers liefern.

Symbolbild: Telefonische Krankschreibung (Bild: Picsum)

In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Arbeitgeber auch eine Abmahnung aussprechen oder sogar eine Kündigung in Erwägung ziehen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich vorgetäuscht hat und dem Arbeitgeber dadurch ein erheblicher Schaden entstanden ist. Eine Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit ist jedoch nur in seltenen Fällen rechtmäßig. Die Hürden dafür sind sehr hoch.

💡 Tipp

Arbeitgeber sollten bei Zweifeln an einer Krankschreibung stets besonnen vorgehen und die Rechte der Arbeitnehmer wahren. Eine unberechtigte Anschuldigung kann das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig schädigen.

Wie geht es weiter mit der telefonischen Krankschreibung?

Die telefonische Krankschreibung ist zunächst bis zum 31. Mai 2024 befristet. Ob die Regelung danach verlängert oder dauerhaft eingeführt wird, hängt von den Erfahrungen ab, die in der Praxis mit ihr gemacht werden. Der G-BA wird die Auswirkungen der telefonischen Krankschreibung evaluieren und auf dieser Grundlage über die weitere Vorgehensweise entscheiden. (Lesen Sie auch: Heizungsgesetz 2024: Neues: Warum es sich)

Es ist zu erwarten, dass die Diskussion über die Vor- und Nachteile der telefonischen Krankschreibung weitergehen wird. Arbeitgeber werden weiterhin Bedenken hinsichtlich des Missbrauchspotenzials äußern, während Arbeitnehmer und Ärzte die Entlastung der Praxen und die Vereinfachung des Zugangs zur Krankschreibung begrüßen werden. Es bleibt abzuwarten, ob ein Kompromiss gefunden werden kann, der die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Die Ärzte Zeitung berichtet regelmäßig über die Entwicklungen im Gesundheitswesen.

Die telefonische Krankschreibung bleibt ein kontrovers diskutiertes Thema im Arbeitsrecht. Während sie eine praktische Erleichterung für Patienten und Ärzte darstellen kann, birgt sie auch potenzielle Risiken für Arbeitgeber. Eine klare Kommunikation und ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind entscheidend, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

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