Bei Krankheit den Lohn nicht zu bekommen, ist für viele Arbeitnehmer ein Albtraum. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung Krankheit verweigert? Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser Anspruch ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt und sichert das Einkommen für bis zu sechs Wochen.
Wie Stern berichtet, soll es im Tesla-Werk in Grünheide zu Problemen bei der Lohnfortzahlung gekommen sein. Die IG Metall wirft dem Unternehmen vor, Krankmeldungen angezweifelt und die Zahlungen eingestellt zu haben. Doch ist das rechtens? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Basis für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit an der Arbeitsleistung gehindert ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Krankheit durch das Verschulden des Arbeitnehmers verursacht wurde oder nicht.
Das EFZG gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung (z.B. Vollzeit, Teilzeit, Aushilfe). Ausgenommen sind lediglich bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Beamte oder Selbstständige. Auch für Auszubildende gelten Sonderregelungen.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er:
Die Wartezeit von vier Wochen bedeutet, dass ein neu eingestellter Mitarbeiter erst nach Ablauf dieser Frist Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Die Arbeitsunfähigkeit muss durch eine Krankheit verursacht sein. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Schönheitsoperation oder eine Kurmaßnahme in der Regel keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung begründen.
Ein Selbstverschulden liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er sich an einer Schlägerei beteiligt oder Drogen konsumiert hat. Allerdings muss der Arbeitgeber das Selbstverschulden nachweisen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlen, maximal jedoch für sechs Wochen (42 Kalendertage). Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoentgelts, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts. (Lesen Sie auch: Telefonische Krankschreibung: Darf Chef Sie Anzweifeln?)
Wichtig zu wissen: Beginnt innerhalb von zwölf Monaten eine neue Krankheit, besteht erneut ein Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist jedoch, dass die vorherige Krankheit vollständig ausgeheilt war und der Arbeitnehmer zwischenzeitlich wieder gearbeitet hat.
Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall bestimmte Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Diese Pflichten sind im EFZG und im Arbeitsvertrag geregelt.
Die wichtigste Pflicht ist die unverzügliche Krankmeldung. Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder auf andere Weise geschehen. Es empfiehlt sich, die Krankmeldung schriftlich zu bestätigen, um einen Nachweis zu haben.
Ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vorzulegen. Der Arbeitgeber kann die AU-Bescheinigung aber auch schon früher verlangen, beispielsweise ab dem ersten Krankheitstag. Dies muss er jedoch vorher ankündigen.
Die AU-Bescheinigung muss dem Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt werden. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Allerdings muss er den Arbeitnehmer vorher abmahnen.
Bewahren Sie eine Kopie der AU-Bescheinigung für Ihre eigenen Unterlagen auf. So haben Sie im Streitfall einen Nachweis.
Wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert, sollten Arbeitnehmer zunächst das Gespräch suchen. Oftmals handelt es sich um ein Missverständnis oder ein Kommunikationsproblem. Wenn das Gespräch nicht zum Erfolg führt, sollten Arbeitnehmer sich rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt oder eine Gewerkschaft kann die Rechtslage prüfen und gegebenenfalls eine Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
Wichtig ist, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen. Die Ansprüche auf Lohnfortzahlung verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. (Lesen Sie auch: Kündigung bei Krankheit: Was ist erlaubt? Ihre…)
Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist in der Regel unzulässig. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen. Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen.
Auch eine häufige oder lang andauernde Krankheit rechtfertigt nicht automatisch eine Kündigung. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall eine sogenannte „betriebliche Eingliederung“ anbieten und versuchen, den Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.
Im Falle einer Kündigung sollten Arbeitnehmer sich umgehend rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage erheben.
Auch für Berufskraftfahrer und andere Arbeitnehmer im Verkehrssektor gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Wenn ein Berufskraftfahrer aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug zu führen, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies gilt auch, wenn er aufgrund von Reiseübelkeit oder anderen gesundheitlichen Problemen nicht arbeiten kann.
Allerdings müssen Berufskraftfahrer besonders darauf achten, ihre Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig und ordnungsgemäß zu melden. Andernfalls riskieren sie, ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung zu verlieren.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz im Detail regelt die Einzelheiten.
Der Arbeitgeber hat das Recht, die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers anzuzweifeln. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer häufig kurzzeitig krankgeschrieben ist oder wenn die Krankmeldung unmittelbar vor oder nach einem Wochenende erfolgt.
In diesem Fall kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) einschalten. Der MDK prüft dann, ob die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorliegt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich der Untersuchung durch den MDK zu unterziehen.
Allerdings darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nicht einfach einstellen, solange die Arbeitsunfähigkeit nicht widerlegt ist. Er muss die Entscheidung des MDK abwarten. (Lesen Sie auch: Allianz Aktie: Konzern startet Aktienrückkaufprogramm)
Wie Stern berichtet, gab es im Tesla-Werk Grünheide Unstimmigkeiten bei der Lohnfortzahlung.
Auch in Österreich und der Schweiz gibt es Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings unterscheiden sich diese Regelungen in einigen Punkten von den deutschen Regelungen.
In Österreich besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall grundsätzlich ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Dauer der Entgeltfortzahlung hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Sie beträgt zwischen sechs und zwölf Wochen.
In der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Regelungen sind in den einzelnen Kantonen unterschiedlich. In der Regel haben Arbeitnehmer jedoch Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Tagen oder Wochen Lohnfortzahlung pro Jahr.
Informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen zur Lohnfortzahlung in Ihrem Land oder Kanton.
Die Lohnfortzahlung wird vom Arbeitgeber für maximal sechs Wochen gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfällt. Dauert die Krankheit länger, zahlt die Krankenkasse Krankengeld, welches in der Regel 70% des Bruttolohns beträgt.
Eine Kündigung während der Krankheit ist grundsätzlich möglich, jedoch unterliegt sie strengen Auflagen. Die Krankheit darf nicht der Hauptgrund für die Kündigung sein, und der Arbeitgeber muss soziale Aspekte berücksichtigen. (Lesen Sie auch: Heizungsgesetz Bundesverfassungsgericht: Was Bedeutet das Urteil)
Wenn Sie während des Urlaubs krank werden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, werden Ihnen die Krankheitstage nicht als Urlaubstage angerechnet. Sie erhalten also die Möglichkeit, diese Urlaubstage später nachzuholen.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die Diagnose Ihrer Krankheit mitzuteilen. Die Art der Erkrankung ist Privatsache. Sie müssen lediglich die Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
Auch nach einer Kündigung haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern die Krankheit während des laufenden Arbeitsverhältnisses eintritt. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse.
Die Lohnfortzahlung Krankheit ist ein wichtiges Recht für Arbeitnehmer, das vor finanziellen Einbußen im Krankheitsfall schützt. Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, um im Streitfall richtig handeln zu können. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlichen Rat einholen. Ein konkreter Tipp für Autofahrer: Achten Sie besonders auf Ihre Gesundheit, um Ausfallzeiten zu vermeiden, und informieren Sie sich über Ihre Rechte, falls Sie doch einmal krank werden.
Weitere Informationen zur Lohnfortzahlung bietet Haufe.de.
Kurden im Iran sehen eine Chance für einen politischen Umbruch in ihrem Land. Verschiedene kurdische…
Die Teilzeitfalle Frauen ab 45 Jahren ist ein reales Problem: Viele Frauen in diesem Alter…
Die geplante Übernahme von Warner Bros. Discovery durch Netflix scheiterte offenbar auch an politischen Bedenken.…
Bagger Café Hannover: In Hannover hat ein außergewöhnliches Café eröffnet, das Kaffeegenuss mit Baustellen-Action verbindet.…
Chelsea hat einen beeindruckenden 4:1-Sieg gegen Aston Villa gefeiert, wobei João Pedro mit einem Hattrick…
Wegovy Absetzen Zunahme: Was passiert, wenn die Abnehmspritze abgesetzt wird? Experten warnen vor einem schnellen…