Der Verfassungsgerichtshof hatte die Regelung zur Erneuerung einer Sterbeverfügung teilweise als verfassungswidrig aufgehoben. Die Sterbeverfügungen gelten seit 1. Juni unbegrenzt
Der Verfassungsgerichtshof hatte die Regelung zur Erneuerung einer Sterbeverfügung teilweise als verfassungswidrig aufgehoben. Die Sterbeverfügungen gelten seit 1. Juni unbegrenzt
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