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Groß-, Außen- und Einzelhandel: Verdi lehnt Einmalzahlungen als Tarifersatz im Handel

In diesen Tagen beginnt die nächste Tarifrunde im Handel für rund 5,2 Millionen Beschäftigte. Auf Einmalzahlungen statt echter Lohn- und Gehaltserhöhungen will sich die Gewerkschaft nicht einlassen.

Einmalzahlungen als Ersatz für echte Entgelterhöhungen in den Tariftabellen will die Gewerkschaft Verdi bei den anstehenden Tarifverhandlungen im Handel nicht akzeptieren. Die Gewerkschaft bezieht sich damit unter anderem auf die kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Entlastungsprämie, bei der Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zu 1.000 Euro steuerfrei auszahlen können. 

Grundsätzlich sei diese Maßnahme positiv zu bewerten, sagte Verdi-Bundesvorstand Silke Zimmer. Allerdings sei eine solche Möglichkeit schon während der Corona-Krise von den Händlern sehr unterschiedlich genutzt worden. Viele hätten die Prämie gar nicht oder nur in Form eines Warengutscheins für die Beschäftigten ausgezahlt. Deshalb lehne die Gewerkschaft solche Einmalzahlungen anstelle von tabellenwirksamen Entgelterhöhungen ab. 

Arbeitgeber kritisieren Entlastungsprämie

Kritik an der von der Bundesregierung als mögliche Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher beschlossenen Prämie kam auch vom Handel selbst. „Denn die Bürgerentlastung aufgrund externer Faktoren ist eine rein staatliche Aufgabe und wird so einfach auf die Unternehmen abgewälzt, die aber ihrerseits ebenso unverschuldet massiv von den Kostensteigerungen betroffen sind, beispielsweise für Energie“, teilte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, mit. 

Die Tarifverhandlungen im Groß- und Außenhandel sowie im Einzelhandel beginnen in diesen Tagen in mehreren Bundesländern, darunter in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg oder Bayern. Verdi fordert für rund 5,2 Millionen Beschäftigte unter anderem sieben Prozent mehr Geld und eine Laufzeit von zwölf Monaten. Die Forderungen unterscheiden sich aber in den einzelnen Bundesländern. 

Wo wann verhandelt wird

Die ersten Verhandlungstermine sind im April in folgenden Landesbezirken: 

17.4. – Nordrhein-Westfalen, 1. Runde17.4. – Baden-Württemberg, 1. Runde20.4. – Hamburg, 1. Runde27.4. – Rheinland Rheinhessen, 1. Runde29.4. – Bayern, 1. Runde29.4. – Berlin/Brandenburg, 1. Runde29.4. – Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, 1. Runde30.4. – Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen, 1. Runde 

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