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Schutz von Kindern: Social-Media-Verbot: BKA-Chef fordert Folgen für Plattformen

In Deutschland wird seit Monaten über ein Social-Media-Verbot für Kinder diskutiert. BKA-Chef Holger Münch spricht sich für strengere Regeln für die Plattformen aus – und warnt vor Radikalisierung.

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hat in der Debatte um ein Social-Media-Verbot für Kinder schärfere Konsequenzen für Plattform-Betreiber gefordert. Es sei offenbar „das Geschäftsmodell“ großer Online-Unternehmen, „dass man nur tut, was man tun muss“, sagte Münch den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Der BKA-Chef sprach sich dafür aus, dass klarer definiert werden müsse, „wann Meldungen an die Polizei erfolgen müssen. Wer sich nicht an Gesetze hält, muss mit Folgen rechnen.“

In den sozialen Netzwerken gebe es bislang keinen wirklichen Jugendschutz, urteilte der BKA-Chef. „Gesetzgeber und Plattform-Betreiber müssen gemeinsam austarieren, welche Apps, Funktionen und Inhalte jugendfrei sind – und was für Kinder gesperrt ist“, forderte er.

CDU für Mindestalter von 14 Jahren

Grundsätzlich hält Münch die Debatte um ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in Deutschland für richtig, auch wegen der Gefahr einer möglichen Radikalisierung Minderjähriger. „Auch junge Menschen bekommen extreme und gewaltverherrlichende Inhalte in ihr Profil gespült. Zugleich löschen die Betreiber kaum strafbare Inhalte.“

Australien hatte im Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt. Auch in Deutschland wird derzeit viel darüber diskutiert. Die CDU befürwortete im Februar ein Mindestalter von 14 Jahren für soziale Medien wie TikTok und Instagram. Auch die SPD hat sich für feste Altersgrenzen ausgesprochen und dafür ein abgestuftes Modell vorgelegt.

Digitalminister: Staat hat Fürsorgepflicht

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) forderte, die Debatte dürfe sich nicht nur um ein Verbot als einzige Option drehen. „Worum es geht: Ein übermäßiger Social-Media-Konsum heranwachsender Menschen kann mittelfristig enorme Schäden am Gehirn verursachen. Auch der Staat hat eine Fürsorgepflicht, damit sich junge Menschen gut entwickeln können“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). 

Dies könne auch „durch Regulierung, also strenge Vorschriften und Standardeinstellungen für Plattformen oder Smartphones, gelingen“. Dazu gehöre aber auch Erziehung, „die kann der Staat durch ein Verbot nicht ersetzen. Aber in der Abwägung kann eine Altersgrenze ein Weg sein.“

Altstadtkirche

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