Ein Paar steigt auf den höchsten Gipfels Österreich. Die Frau stirbt allein in der Dunkelheit. Ihr Freund überlebt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere Fehler vor.
Gut ein Jahr nach dem Tod einer 33-jährigen Frau auf dem Großglockner in Österreich steht ihr Freund vor Gericht. An einem Wintermorgen im Januar 2025 waren die beiden zum höchsten Berg des Alpenlandes aufgebrochen. Der heute 37-jährige Mann muss sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Tötung verantworten.
Vor dem Prozess fand die Staatsanwaltschaft drastische Worte. Der Angeklagten habe seine freundin-33218596.html“ title=“Freundin“ class=“taxonomy-entity person“>Freundin in der Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen, hieß es in einer Mitteilung.
Diese Fehler werden dem Freund der Toten vorgeworfen:
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Alpinisten eine Reihe von schweren Fehlern vor. Die Behörde meint, dass er die mangelnde Erfahrung seiner Freundin nicht berücksichtigt und nicht für die nötige Ausrüstung gesorgt habe.
Auch habe er nicht rechtzeitig am letzten möglichen Umkehr-Punkt auf der Route kehrt gemacht, obwohl ein Wind mit bis zu 74 Kilometern pro Stunde für eine Fühltemperatur von minus 20 Grad gesorgt habe.
Als ein Polizeihubschrauber spätabends in der Dunkelheit zu dem Paar am Berg aufstieg, setzte der Mann keinen Notruf ab. Erst nach Mitternacht habe er die Alpinpolizei kontaktiert, aber nicht mehr auf Anrufe der Einsatzkräfte reagiert.
Die Argumente des Verteidigers:
Nach Angaben seines Verteidigers ließ der Mann schließlich seine Freundin zurück, um selbst Hilfe zu holen. Der Anwalt hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Aus seiner Sicht war der Tod der Frau „ein tragischer Unglücksfall“, wie die „Kleine Zeitung“ aus einer Stellungnahme des Juristen an die Staatsanwaltschaft zitierte.
Demnach habe das Paar die Tour gemeinsam geplant und sich ausreichend vorbereitet gefühlt. Erst in der Nacht sei der Frau die Kraft ausgegangen.
Richter ist Alpin-Experte
Ein auf Alpin-Fälle spezialisierter Richter hat nun darüber zu entscheiden, ob der 37-Jährige für den Tod seiner Freundin zur Rechenschaft gezogen wird. Dem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft. Für den Prozess war vorerst nur ein Tag eingeplant. Allerdings sollen zwei Gutachter und mehr als ein Dutzend Zeugen – darunter Bergretter – aussagen. Deshalb ist eine Verlängerung nicht ausgeschlossen.
Quelle: Stern
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