Die EU schließt die letzte Lücke ihrer Verordnung zur Vereinheitlichung von Ladekabeln. Ziel der Maßnahme ist es, den Elektroschrott zu reduzieren und den Verbraucherkomfort zu erhöhen.
Nach Smartphones und elektronischen Kleingeräten müssen nun auch alle neuen Laptops in der EU über einen standardisierten USB-C-Ladeanschluss verfügen. Damit endet eine jahrelange Übergangsfrist zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie.
Bisher setzten viele Laptop-Hersteller – insbesondere im Bereich leistungsstarker Gaming-Geräte oder Workstations – auf Ladekabel, die mit Geräten anderer Hersteller inkompatibel waren. Proprietäre Rundstecker oder eckige Sonderformate zwangen Nutzer dazu, stets das Original-Netzteil mitzuführen. Mit der Neuregelung müssen jetzt alle mobilen Computer, die eine Leistungsaufnahme von bis zu 240 Watt haben, über USB-C geladen werden können. (Lesen Sie auch: EU-Richtlinie umgesetzt: USB-C: Einheitliche Ladebuchse für alle…)
Netzteil nicht immer inklusive
Mit der EU-weiten Neuregelung sind die Laptop-Hersteller verpflichtet, ihre Geräte auch ohne ein Netzteil anzubieten. Ein Piktogramm auf der Verpackung gibt künftig Auskunft darüber, ob ein Ladegerät im Lieferumfang enthalten ist oder nicht. Dies soll verhindern, dass Haushalte unnötig viele USB-C-Netzteile ansammeln.
Augen auf beim Kabelkauf (Lesen Sie auch: NIS2 Richtlinie: Viele Firmen Ignorieren die Cybersicherheit)
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen aber trotzdem genau hinschauen, welches Ladekabel sie verwenden. Mit dem einheitlichen Stecker verschwindet zwar das mechanische Problem, ein elektronisches bleibt jedoch bestehen: Nicht jedes USB-C-Kabel ist gleich.
Während der Stecker immer passt, unterscheidet sich die Kapazität der Stromübertragung erheblich. Ein Standard-Kabel vom Smartphone ist oft nur für 15 bis 27 Watt ausgelegt. Ein moderner Laptop benötigt jedoch meist 65 bis 100 Watt oder sogar mehr. Wer ein ungeeignetes Kabel verwendet, riskiert, dass der Laptop nicht lädt oder die Fehlermeldung „Langsames Ladegerät“ anzeigt.
Anwender sollten beim Kauf eines Ladekabels auf die Kennzeichnung „Power Delivery“ (USB-PD) und die angegebene Wattzahl (z.B. 100W oder 240W) achten. Nur zertifizierte Kabel garantieren, dass die volle Leistung sicher am Gerät ankommt. (Lesen Sie auch: NIS2 Richtlinie: Drohen Bußgelder Wegen Fehlender Meldung?)
EU-Richtlinie zu USB-C
Ursprünglich berichtet von: Stern
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