Der Mindestlohn 2026 steigt deutlich: Ab dem 1. Januar erhalten Millionen Beschäftigte in Deutschland spürbar mehr Geld pro Stunde. Die Anhebung von 12,82 Euro auf 13,90 Euro bedeutet für Vollzeitbeschäftigte rund 190 Euro mehr brutto im Monat.
Die Mindestlohnkommission hat im Juni 2025 einstimmig beschlossen, die Lohnuntergrenze in zwei Stufen anzuheben. Damit profitieren rund 6,6 Millionen Beschäftigte von der größten sozialpartnerschaftlich beschlossenen Lohnerhöhung seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015.
Das Bundeskabinett unter Arbeitsministerin Bärbel Bas hat die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Die Erhöhung erfolgt in zwei Stufen und orientiert sich am EU-Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns.
| Zeitpunkt | Mindestlohn pro Stunde | Steigerung |
|---|---|---|
| Aktuell (2025) | 12,82 Euro | – |
| Ab 1. Januar 2026 | 13,90 Euro | +8,42 % |
| Ab 1. Januar 2027 | 14,60 Euro | +5,04 % |
Seit der Einführung des Mindestlohns mit 8,50 Euro im Jahr 2015 hat sich die Lohnuntergrenze damit fast verdoppelt. Der Niedriglohnsektor hat sich seitdem um fast 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse verringert.
Die konkreten Auswirkungen auf das Monatsgehalt sind erheblich. Für Vollzeitbeschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche ergeben sich folgende Bruttolöhne:
| Jahr | Monatslohn brutto (40 Std./Woche) | Plus gegenüber 2025 |
|---|---|---|
| 2025 | ca. 2.219 Euro | – |
| 2026 | ca. 2.403 Euro | +184 Euro |
| 2027 | ca. 2.528 Euro | +309 Euro |
Aufs Jahr gerechnet ergibt sich für Vollzeitbeschäftigte ein Plus von rund 3.700 Euro brutto. Netto steht bei Steuerklasse 1 mit einem Kind insgesamt 11,2 Prozent mehr zu Buche – für viele Millionen Menschen eine der größten Gehaltserhöhungen, die sie jemals erhalten haben.
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Damit steigt auch sie automatisch mit der Mindestlohnerhöhung:
Die Berechnung basiert auf zehn Arbeitsstunden pro Woche zum Mindestlohn. Dadurch wird sichergestellt, dass Minijobber bei einem höheren Stundenlohn ihre Arbeitszeit nicht kürzen müssen, um unter der Verdienstgrenze zu bleiben.
Auch der sozialversicherungsrechtliche Übergangsbereich, die sogenannte Gleitzone, passt sich an. Hier gilt eine besondere Beitragsberechnung, bei der Arbeitnehmer einen geringeren Beitragsanteil zahlen:
Im Übergangsbereich werden die Beiträge aus einem geringeren als dem tatsächlich erzielten Entgelt berechnet. Der Arbeitgeber trägt dabei einen höheren Beitragsanteil als der Beschäftigte.
Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes werden von der Erhöhung bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen sein. Das entspricht etwa jedem sechsten Beschäftigungsverhältnis in Deutschland (rund 17 Prozent).
Besonders profitieren:
Die Mindestlohnerhöhung trifft vor allem Niedriglohnsektoren. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beschäftigen 58 Prozent der Betriebe in Deutschland Arbeitskräfte, die weniger als 14,41 Euro verdienen.
Besonders betroffen sind:
Rund 19 Prozent aller befragten Betriebe erwarten bei einem Mindestlohn von 14 Euro einen Rückgang der Beschäftigung. Die bisherigen Erhöhungen haben jedoch keine signifikant negativen Auswirkungen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gezeigt.
Die Mindestlohnerhöhung bringt für Arbeitgeber verschiedene Handlungspflichten mit sich:
Die Erhöhung orientiert sich an der europäischen Mindestlohnrichtlinie, die seit November 2022 gilt. Diese empfiehlt, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens (Medianlohn) betragen soll.
Mit 14,60 Euro ab 2027 erreicht Deutschland diesen Referenzwert. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hatte jedoch berechnet, dass für eine vollständige Umsetzung aktuell bereits 15,12 Euro nötig wären.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, dass auf dem Weg über die Mindestlohnkommission ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar sei. Die Gewerkschaft ver.di hatte ebenfalls 15 Euro gefordert. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis zeigte sich dennoch zufrieden mit dem Kompromiss.
Die Anpassung des Mindestlohns erfolgt auf Empfehlung der Mindestlohnkommission, einem unabhängigen Gremium mit neun Mitgliedern:
Alle zwei Jahre legt die Kommission bis spätestens 30. Juni einen Bericht vor und gibt eine Empfehlung für die folgenden beiden Jahre ab. Die Bundesregierung setzt den Vorschlag dann per Verordnung um – eine Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat ist nicht erforderlich.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 mit 8,50 Euro eingeführt. Seitdem wurde er mehrfach angepasst:
| Datum | Mindestlohn |
|---|---|
| Januar 2015 | 8,50 Euro |
| Januar 2017 | 8,84 Euro |
| Januar 2019 | 9,19 Euro |
| Januar 2020 | 9,35 Euro |
| Januar 2021 | 9,50 Euro |
| Juli 2021 | 9,60 Euro |
| Januar 2022 | 9,82 Euro |
| Juli 2022 | 10,45 Euro |
| Oktober 2022 | 12,00 Euro |
| Januar 2024 | 12,41 Euro |
| Januar 2025 | 12,82 Euro |
| Januar 2026 | 13,90 Euro |
| Januar 2027 | 14,60 Euro |
Die Erhöhung im Oktober 2022 auf 12 Euro war eine außerplanmäßige Anpassung durch die damalige Ampel-Koalition, um den Mindestlohn auf ein existenzsicherndes Niveau anzuheben.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 genau 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht einer Steigerung von 8,42 Prozent gegenüber dem aktuellen Satz von 12,82 Euro.
Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ab 2026 ein Bruttomonatslohn von rund 2.403 Euro. Das sind etwa 184 Euro mehr als mit dem aktuellen Mindestlohn. Ab 2027 steigt der Monatslohn auf ca. 2.528 Euro brutto.
Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro monatlich. Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und ermöglicht weiterhin zehn Arbeitsstunden pro Woche zum Mindestlohn.
Grundsätzlich haben alle volljährigen Beschäftigten in Deutschland Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn – unabhängig von Arbeitszeit, Branche oder Beschäftigungsumfang. Das gilt auch für Minijobber, Teilzeitkräfte und befristet Beschäftigte. Ausnahmen gelten für Auszubildende (eigene Mindestausbildungsvergütung) und ehemals Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.
Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes werden bis zu 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse von der Erhöhung profitieren. Das entspricht etwa 17 Prozent aller Jobs in Deutschland. Frauen profitieren überdurchschnittlich häufig.
Arbeitgebern, die weniger als den Mindestlohn zahlen, drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro sowie die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Betroffene Beschäftigte können sich an den Zoll wenden, der für die Kontrolle des Mindestlohns zuständig ist.
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