Die Maskenaffäre um Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn erreicht einen neuen Höhepunkt: Am heutigen Montag, 15. Dezember 2025, muss sich der CDU-Politiker vor der Enquete-Kommission des Bundestags verantworten. Im Zentrum steht die umstrittene Beschaffung von Corona-Schutzmasken während der Pandemie, die den Steuerzahler Milliarden kosten könnte.
Der Unionsfraktionschef steht massiv unter Druck. Ein 168-seitiger Bericht der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof dokumentiert gravierende Versäumnisse bei der Maskenbeschaffung. Die Opposition fordert vollständige Transparenz und wirft Spahn Vetternwirtschaft vor.
Der im Januar 2025 fertiggestellte Bericht der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof liest sich wie eine Anklageschrift. Die ehemalige Staatssekretärin war von Karl Lauterbach beauftragt worden, die Vorgänge bei der Maskenbeschaffung zu untersuchen.
Die zentralen Vorwürfe im Überblick:
Sudhof beschreibt die Vorgänge als ein „Drama in Milliardenhöhe“. Der damalige Gesundheitsminister habe die Beschaffung „allein meistern“ wollen, obwohl erfahrene Behörden wie das Technische Hilfswerk bereitgestanden hätten.
Die finanziellen Dimensionen des Skandals sind erschreckend. Das Bundesgesundheitsministerium hatte während der Corona-Pandemie knapp sechs Milliarden Schutzmasken für rund 5,9 Milliarden Euro beschafft. Nur ein Drittel davon wurde tatsächlich verteilt.
| Kostenpunkt | Betrag |
|---|---|
| Geschätzter Gesamtschaden | 3,5 Milliarden Euro |
| Anhängige Klagen (Streitwert) | 2,3 Milliarden Euro |
| Anwaltskosten bisher | 91 Millionen Euro |
| Vergleichszahlungen für nicht nutzbare Masken | 390 Millionen Euro |
| Haushaltsrückstellung für Verfahren | 1,2 Milliarden Euro |
Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass für die 2024 noch vorhandenen 800 Millionen nutzbaren Restmasken kein Verteilungskonzept existiert. Die Grünen-Haushälterin Paula Piechotta warnt: Die eingeplanten 1,2 Milliarden Euro für ausstehende Verfahren seien vermutlich nicht ausreichend.
Besonders brisant ist der Fall des Schweizer Händlers Emix Trading. Das Unternehmen, das vor der Pandemie kaum mit Masken zu tun hatte, verkaufte dem Bund FFP2-Masken zu Stückpreisen von bis zu sieben Euro – deutlich über dem damaligen Marktpreis.
Der Bund zahlte insgesamt 750 Millionen Euro an das Schweizer Unternehmen. Der TÜV Nord stufte fast die Hälfte der gelieferten Masken als mangelhaft ein. Dennoch erkannte das Gesundheitsministerium den Großteil dieser Lieferungen als mangelfrei an.
Die aktuelle Debatte um Spahn steht in einer langen Reihe von Skandalen rund um die Corona-Maskenbeschaffung. Bereits 2021 erschütterte die CSU-Maskenaffäre die deutsche Politiklandschaft.
Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein erhielt 660.000 Euro Provision für die Vermittlung von Maskengeschäften. Der bayerische Ex-Justizminister Alfred Sauter kassierte sogar 1,2 Millionen Euro. Beide traten in der Folge aus ihren Parteiämtern aus.
Der Bundesgerichtshof entschied jedoch 2022, dass die Provisionen keine strafbare Bestechlichkeit darstellten. Die Politiker durften ihr Geld behalten – ein Urteil, das für erheblichen öffentlichen Unmut sorgte.
Auch Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, spielte eine zentrale Rolle. Sie erhielt laut Sudhof-Bericht 48,4 Millionen Euro Provisionsgelder für Vermittlungstätigkeiten an drei Gesundheitsministerien. 2023 wurde sie wegen Steuerhinterziehung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.
Die aktuelle Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geriet ebenfalls unter Druck. Sie hatte den Sudhof-Bericht zunächst als Verschlusssache behandelt und dem Haushaltsausschuss nur eine stark geschwärzte Version vorgelegt.
Warken begründete die Schwärzungen mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten, Geschäftsgeheimnissen und laufenden Verfahren. Die Opposition wirft ihr jedoch vor, gezielt Passagen geschwärzt zu haben, die Spahns direkte Beteiligung dokumentieren.
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagt deutlich: Es sei darum gegangen, die Verantwortung von Jens Spahn und weiteren Unionsmitgliedern zu verschleiern, die in der Pandemie Staat und Steuerzahler zur Beute gemacht hätten.
Der CDU-Politiker verteidigt sein Vorgehen mit Verweis auf die damalige Krisensituation. In sechs bis acht Wochen habe man unter größter Notlage sehr kurzfristig Schutzmasken besorgen müssen, während die ganze Welt sie wollte, so Spahn.
Er betont, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Der Bericht enthalte nichts Neues, und er habe nichts zu verbergen. Kleinere Fehler würden in einer solchen Katastrophensituation passieren.
Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich hinter seinen Parteifreund und kritisiert, dass Spahn im Sudhof-Bericht nicht angehört worden sei. Die CDU-Fraktion bezeichnet das Gutachten als parteipolitisch motiviert.
Grüne und Linke fordern seit Monaten einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre. Eine Enquete-Kommission reiche für die vollständige Aufklärung nicht aus, argumentieren sie.
Das Problem: Beide Oppositionsfraktionen verfügen allein nicht über die nötigen Stimmen für einen solchen Ausschuss. Die SPD hat sich bisher nicht hinter die Forderung gestellt, verlangt aber vollständige Aufklärung.
Die Linke geht am weitesten: Parteichefin Ines Schwerdtner fordert Spahns sofortigen Rücktritt als Unionsfraktionschef. Wer so leichtfertig Steuergelder aus dem Fenster werfe, dürfe kein wichtiges politisches Amt mehr ausüben.
Die heutige Sitzung der Enquete-Kommission zur Corona-Aufarbeitung widmet sich dem Thema „Beschaffung (medizinisches Material, Impfstoffe) und Versorgungssicherheit“. Neben Spahn werden mehrere Experten befragt.
Die Grünen-Obfrau Paula Piechotta kündigt einen umfangreichen Fragenkatalog an. Es gehe darum festzustellen, ob sich aus Akten und Verträgen Pflichtverletzungen, Vetternwirtschaft oder massives Missmanagement nachweisen lassen.
Die Anhörung wird ab 14:00 Uhr live im Internet unter bundestag.de übertragen. Anders als bei einem Untersuchungsausschuss können Zeugen hier nicht zur Aussage gezwungen werden.
Die Maskenaffäre belastet das Vertrauen in die Politik erheblich. Der Politologe Albrecht von Lucke warnte bereits 2021 vor einer Beschädigung des gesamten politischen Systems.
Die Grünen-Abgeordnete Piechotta betont: Für das Vertrauen in die Politik müsse man den Menschen zeigen, dass die Selbstreinigungskräfte der Demokratie funktionieren und jemand wie Jens Spahn auch Konsequenzen ziehen muss, wenn er Mist gebaut hat.
Der Bundesrechnungshof kritisiert in seiner Stellungnahme für die Enquete-Kommission, dass das Gesundheitsministerium Kritik an einer Überbeschaffung bis heute nicht anerkenne und eine kritische Auseinandersetzung mit seiner Beschaffungstätigkeit vermissen lasse.
Die Maskenaffäre bezeichnet einen Komplex aus Vorwürfen gegen Politiker und das Bundesgesundheitsministerium im Zusammenhang mit der Beschaffung von Corona-Schutzmasken während der Pandemie 2020/2021. Im Zentrum stehen überteuerte Einkäufe, fehlende Ausschreibungen und mögliche Bevorzugung von Personen aus dem Umfeld der handelnden Politiker.
Der geschätzte Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 3,5 Milliarden Euro. Aktuell sind noch rund 100 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro anhängig. Die bisherigen Anwaltskosten betragen 91 Millionen Euro, Vergleichszahlungen summierten sich auf 390 Millionen Euro.
Der 168-seitige Bericht der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof dokumentiert, dass Jens Spahn gegen den Rat seiner Fachabteilungen handelte, milliardenschwere Aufträge ohne Ausschreibungen vergab und Masken zu überhöhten Preisen beschaffte. Der Bericht spricht von einem „Drama in Milliardenhöhe“.
Georg Nüßlein (Ex-CSU-Bundestagsabgeordneter) und Alfred Sauter (bayerischer Ex-Justizminister) erhielten Provisionen für die Vermittlung von Maskengeschäften – Nüßlein 660.000 Euro, Sauter 1,2 Millionen Euro. Der BGH entschied 2022, dass dies keine strafbare Bestechlichkeit darstellte.
Die 28-köpfige Enquete-Kommission des Bundestags soll bis Ende 2027 die Corona-Pandemie aufarbeiten und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse ziehen. Anders als ein Untersuchungsausschuss kann sie Zeugen nicht zur Aussage zwingen und hat keine strafrechtlichen Befugnisse.
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