Junge (11) stirbt auf Plastikschlitten – Junge (11) stirbt auf Plastikschlitten: Tödliche Fahrt
Ein Junge (11) stirbt auf einem Plastikschlitten – diese schreckliche Nachricht erschütterte am Sonntag, den 15. Februar 2026, die Gemeinde Kuchelmiß in Mecklenburg-Vorpommern. Ein als Winterspaß geplanter Ausflug endete in einer Katastrophe, als ein 37-jähriger Mann drei Kinder auf einem Schlitten hinter seinem Auto herzog und die Kontrolle verlor. Der Schlitten krachte gegen einen Holzstapel, der 11-Jährige verstarb noch am Unfallort.
Ein vermeintlich harmloses Vergnügen auf einem verschneiten Feldweg endete für einen 11-jährigen Jungen tödlich. Der Fahrer, ein 37-jähriger Bekannter der Kinder, hatte den selbstgebauten Plastikschlitten an seinen Transporter gebunden. Bei einem Fahrmanöver verlor er die Kontrolle, was zu dem fatalen Aufprall führte. Zwei weitere Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren erlitten leichte Verletzungen. Gegen den Fahrer wird nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
Am Sonntagvormittag gegen 10:50 Uhr ereignete sich der tragische Vorfall auf einem Feldweg bei Kuchelmiß im Landkreis Rostock. Ein 37-jähriger Mann befestigte einen selbstgebauten Plastikschlitten an seinem Fahrzeug, um drei Kindern eine Freude zu machen. Auf dem Schlitten saßen der später verstorbene 11-jährige Junge, ein 13-jähriger Junge und ein 11-jähriges Mädchen. Während der Fahrt verlor der Mann bei einem Manöver die Kontrolle über sein Gespann. Der Schlitten schleuderte unkontrolliert und prallte mit hoher Geschwindigkeit gegen einen am Wegesrand liegenden Holzstapel. Für den 11-jährigen Jungen hatte dieser Aufprall tödliche Folgen. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen, bei denen auch zwei Helikopter zum Einsatz kamen, verstarb er noch an der Unfallstelle. Die beiden anderen Kinder kamen mit leichten Verletzungen davon.
Das Ziehen von Schlitten oder anderen Gegenständen mit einem Auto ist extrem gefährlich und im öffentlichen Straßenverkehr verboten. Auf Privatgelände, wie in diesem Fall einem Feldweg, bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone, die jedoch bei einem Unfall mit Personenschaden hinfällig wird. Die unkontrollierbaren Kräfte, die bei Beschleunigung und Kurvenfahrt auf den Schlitten wirken, machen solche Aktionen zu einem unkalkulierbaren Risiko. Die Ereignisse in Kuchelmiß, bei denen ein Junge (11) stirbt auf einem Plastikschlitten, sind eine tragische Bestätigung dieser Gefahr.
Unmittelbar nach dem Unfall hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Um den genauen Unfallhergang zu rekonstruieren, wurde ein Sachverständiger der DEKRA hinzugezogen. Dieser soll klären, wie schnell das Fahrzeug unterwegs war und warum der Fahrer die Kontrolle verlor. Ein Polizeisprecher deutete an, dass die Geschwindigkeit „offensichtlich zu schnell“ war. Die Straße zwischen Seegrube und Alte Försterei musste für die Rettungs- und Bergungsarbeiten für mehrere Stunden voll gesperrt werden.
Dem 37-jährigen Fahrer droht nun ein Strafverfahren. Der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung wird laut § 222 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Bei der Strafzumessung wird das Gericht die genauen Umstände der Tat, die persönliche Verantwortung des Fahrers und eventuelle Vorstrafen berücksichtigen. Die Ermittlungen stehen noch am Anfang, aber der Tod des Jungen wird das Leben des Fahrers für immer verändern. Ähnliche Fälle, wie der tragische Polizeiruf 110 mit Peter Kurth, zeigen oft die tiefen emotionalen Folgen solcher Ereignisse für alle Beteiligten auf.
Experten warnen immer wieder vor solchen Aktionen. Das Ziehen von Personen auf Schlitten hinter einem Auto stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar. Die Verkehrssicherheit ist in keiner Weise gewährleistet. Die rechtlichen Konsequenzen sind erheblich und reichen von hohen Geldstrafen über den Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu Freiheitsstrafen, insbesondere wenn Menschen zu Schaden kommen. Mehr zu den Themen Renten und rechtliche Fallstricke finden Sie auch in unserem Artikel zur Rente ab 63.
| Fakt | Detail |
|---|---|
| Datum & Uhrzeit | 15. Februar 2026, ca. 10:50 Uhr |
| Ort | Kuchelmiß, Landkreis Rostock |
| Fahrzeug | Transporter / PKW |
| Gezogenes Objekt | Selbstgebauter Plastikschlitten |
| Fahrer | 37-jähriger Mann |
| Insassen Schlitten | Junge (11, †), Junge (13), Mädchen (11) |
| Unfallhergang | Kontrollverlust, Kollision mit Holzstapel |
| Folgen | 1 Toter, 2 Leichtverletzte |
| Ermittlungen | Fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung |
Video-Empfehlung: Zur Sensibilisierung für die Gefahren im Straßenverkehr empfehlen wir eine Dokumentation des ADAC zum Thema „Gefahren beim Rodeln und Schlittenfahren“ auf YouTube. Suchen Sie nach „ADAC Gefahren Rodeln“.
In Kuchelmiß, Mecklenburg-Vorpommern, ist ein 11-jähriger Junge bei einem Unfall gestorben. Er saß auf einem Plastikschlitten, der von einem Auto gezogen wurde und gegen einen Holzstapel prallte.
Die Polizei ermittelt gegen den 37-jährigen Fahrer des Autos wegen fahrlässiger Tötung. Er hatte den Schlitten mit den drei Kindern hinter seinem Fahrzeug hergezogen und die Kontrolle verloren.
Die beiden anderen Kinder, ein 13-jähriger Junge und ein 11-jähriges Mädchen, erlitten bei dem Unfall leichte Verletzungen. Sie wurden medizinisch versorgt.
Nein, das Ziehen von Personen auf einem Schlitten mit einem motorisierten Fahrzeug ist im öffentlichen Straßenverkehr strengstens verboten und extrem gefährlich. Auch auf Privatgelände stellt es ein hohes Risiko dar und kann schwere rechtliche Konsequenzen haben.
Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung droht dem Fahrer eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Das genaue Strafmaß wird von einem Gericht festgelegt.
Der tragische Vorfall, bei dem ein Junge (11) stirbt auf einem Plastikschlitten, ist eine erschütternde Mahnung. Was als unbeschwerter Spaß beginnt, kann durch Leichtsinn und Fehleinschätzung von Risiken in einer Katastrophe enden. Dieser Unfall sollte eine eindringliche Warnung für alle sein, die potenziell gefährliche Aktionen in Erwägung ziehen. Die Verantwortung für die Sicherheit, insbesondere von Kindern, muss immer an erster Stelle stehen. Die Ermittlungen werden die genauen Umstände klären, doch das Leben eines Kindes kann niemand zurückbringen.
Vertrauenswürdige Quellen zu diesem Thema sind unter anderem der SPIEGEL und die Deutsche Presse-Agentur (dpa), deren Meldungen von zahlreichen Medien aufgegriffen wurden. Informationen zum Strafmaß finden sich im Strafgesetzbuch (StGB).
Autor: Klaus Richter, Online-Redakteur mit Schwerpunkt auf Blaulicht-Nachrichten und Sicherheitsthemen. Seit über 10 Jahren berichtet er über regionale und überregionale Ereignisse und analysiert deren Hintergründe.
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