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Der Fall Huso B. in Köln wirft Fragen auf: Ein ausreisepflichtiger Bosnier und seine zehnköpfige Familie beziehen monatlich über 7.250 Euro Bürgergeld. Trotz mehrfacher Straftaten und einer seit 23 Jahren bestehenden Ausreisepflicht verhindern rechtliche Hürden, wie die hohe Kinderzahl und unklare Identität, eine Abschiebung. Die Behörden zahlen weiter.
Der Fall um Bürgergeld trotz Ausreisepflicht sorgt Stand 23.02.2026 bundesweit für Debatten. In Köln lebt der Bosnier Huso B. mit seiner Familie, obwohl er seit über zwei Jahrzehnten das Land verlassen müsste. Monatliche Zahlungen von über 7.200 Euro vom Jobcenter werfen kritische Fragen zur deutschen Sozial- und Migrationspolitik auf.
Huso B. kam bereits im Jahr 1999 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, seit 2001 ist er offiziell ausreisepflichtig. Dennoch lebt er weiterhin in Köln, inzwischen mit seiner Frau und acht gemeinsamen Kindern. Die Familie bewohnt eine vom Amt bezahlte Wohnung und erhält den vollen Bürgergeld-Regelsatz. Der Fall wurde öffentlich bekannt und löste eine Welle der Empörung aus, da er die Lücken im deutschen Aufenthalts- und Sozialrecht zu verdeutlichen scheint. Kritiker sehen hier ein Paradebeispiel für den Missbrauch staatlicher Leistungen.
Die monatlichen Bezüge der zehnköpfigen Familie sind exakt dokumentiert. Sie setzen sich aus verschiedenen Posten des Bürgergeldes zusammen, die den Lebensunterhalt, die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe abdecken. Die genaue Aufschlüsselung verdeutlicht die Höhe der staatlichen Unterstützung.
| Posten | Betrag in Euro |
|---|---|
| Regelbedarf 2 Erwachsene | 1.002,00 € |
| Regelbedarf 8 Kinder (altersabhängig, geschätzt) | 3.200,00 € |
| Kosten für Unterkunft & Heizung (Warmmiete) | ca. 2.500,00 € |
| Mögliche Mehrbedarfe | ca. 548,77 € |
| Gesamtsumme (monatlich) | 7.250,77 € |
Diese Summe wird monatlich vom Jobcenter an die Familie ausgezahlt. Solche Ausgaben für eine einzige Familie belasten die öffentlichen Kassen erheblich und führen zu Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit, ähnlich wie Debatten über Kosten bei Projekten wie dem Sachsen Bitcoin Verkauf, wo es ebenfalls um die Verwaltung öffentlicher Mittel geht.
Die Gründe für die Nicht-Abschiebung von Huso B. sind komplex und liegen im deutschen Aufenthaltsrecht. Obwohl er ausreisepflichtig ist, besitzt er eine Duldung. Eine Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Die maßgeblichen Gründe im Fall von Huso B. sind:
Diese rechtlichen Hürden führen dazu, dass die Ausländerbehörde die Abschiebung immer wieder aussetzen muss. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), welches die Duldung regelt.
Die Akte von Huso B. weist mehrere Straftaten auf, die seine Situation zusätzlich brisant machen. Er wurde unter anderem rechtskräftig verurteilt wegen:
Trotz dieser Verurteilungen reichen die Delikte nach aktueller Rechtsprechung nicht aus, um das besondere öffentliche Interesse an einer Ausweisung durchzusetzen, das die familiären Bindungen überwiegen würde. Die Hürden für die Abschiebung von Straftätern, die familiär in Deutschland verwurzelt sind, sind hoch. Die Situation erinnert an komplexe Verhandlungen, bei denen verschiedene Interessen abgewogen werden müssen, wie es auch bei den Deutsche Bahn Tarifverhandlungen der Fall ist.
Der Fall Huso B. hat eine Welle der Kritik ausgelöst. Politiker verschiedener Parteien forderten eine konsequentere Abschiebepraxis und eine Überprüfung der Sozialleistungen für ausreisepflichtige Personen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wies auf die Hilflosigkeit der Beamten hin, wenn rechtliche Grundlagen eine Abschiebung verhindern. Sozialverbände warnen hingegen vor einer pauschalen Verurteilung und betonen die Notwendigkeit, die Rechte der in Deutschland geborenen Kinder zu wahren. Die Debatte zeigt den tiefen Riss in der Gesellschaft, wenn es um Migration und Sozialstaat geht. Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema bietet die Wikipedia-Seite zur Duldung im Aufenthaltsrecht.
Für eine tiefere Einordnung empfehlen wir, auf YouTube nach dem Beitrag „Bürgergeld Debatte: Wer hat Anspruch? | ZDF frontal“ zu suchen, um die rechtlichen Hintergründe von Sozialleistungen in Deutschland besser zu verstehen.
Huso B. ist ein bosnischer Staatsbürger, der seit 1999 in Deutschland lebt. Er ist seit 2001 ausreisepflichtig, wird aber geduldet und lebt mit seiner Frau und acht Kindern in Köln, wo er Bürgergeld bezieht.
Personen mit einer Duldung, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten, können einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben, wenn sie bedürftig sind. Die Ausreisepflicht allein schließt den Bezug von Bürgergeld nicht aus, solange die Abschiebung ausgesetzt ist.
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Allerdings stellt der Schutz der Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes ein hohes Gut dar. Die Behörden müssen das Kindeswohl und die familiären Bindungen gegen das öffentliche Interesse an der Ausreise abwägen. Bei vielen Kindern und langer Aufenthaltsdauer ist eine Abschiebung oft nur bei sehr schweren Straftaten durchsetzbar.
Die Höhe des Bürgergeldes ist individuell und hängt vom Alter der Kinder, den Kosten der Unterkunft und möglichen Mehrbedarfen ab. Im Fall von Huso B.s zehnköpfiger Familie beläuft sich die Summe auf 7.250,77 Euro pro Monat.
Die Stadt Köln bzw. das Jobcenter ist gesetzlich zur Zahlung der Leistungen verpflichtet, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Ausländerbehörde prüft regelmäßig die Möglichkeit einer Abschiebung, ist aber an die rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden, die eine Abschiebung derzeit verhindern.
Der Fall Huso B. ist mehr als nur eine Einzelgeschichte; er ist ein Symptom für die Herausforderungen, vor denen der deutsche Rechts- und Sozialstaat steht. Er verdeutlicht den Konflikt zwischen dem humanitären Anspruch, Familien und Kinder zu schützen, und der Notwendigkeit, geltendes Aufenthaltsrecht konsequent durchzusetzen. Die Tatsache, dass Bürgergeld trotz Ausreisepflicht und sogar trotz Straftaten gezahlt wird, untergräbt das Vertrauen in die Gerechtigkeit und Handlungsfähigkeit des Staates. Es bedarf einer dringenden politischen Debatte über Gesetzesanpassungen, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden und die Balance zwischen Fördern und Fordern wiederherzustellen.
Über den Autor:
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