Detaillierte Beschreibung: Das Bild zeigt die Altstadt mit der berühmten Kirche in Regensburg, umgeben von historischen Gebäuden und schmalen Gassen, typisch für die UNESCO-Weltkulturerbe.
📖 Lesezeit: 7 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 30. Dezember 2025
Der Brutto Netto Rechner 2026 ermittelt, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Am 30. Dezember 2025 stehen die neuen Werte für das kommende Jahr fest: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro, der durchschnittliche Krankenkassen-Zusatzbeitrag erhöht sich auf 2,9 Prozent.
Für Arbeitnehmer bedeutet das Jahr 2026 eine gemischte Bilanz. Einerseits bringen die höheren Steuerfreibeträge eine Entlastung, andererseits steigen die Krankenkassenbeiträge bei vielen Kassen deutlich an. Mit einem aktuellen Gehaltsrechner können Sie vorab ermitteln, ob Sie am Ende mehr oder weniger Netto erwarten dürfen.
Die Berechnung des Nettogehalts hängt von mehreren individuellen Faktoren ab. Steuerklasse, Bundesland, Kirchenzugehörigkeit und die Wahl der Krankenkasse beeinflussen das Ergebnis erheblich.
| Eingabe | Beschreibung | Auswirkung |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | Monatliches oder jährliches Einkommen | Basis für alle Berechnungen |
| Steuerklasse | Klasse 1-6 je nach Familienstand | Bestimmt Lohnsteuerhöhe |
| Bundesland | Wohnort des Arbeitnehmers | Kirchensteuer 8% oder 9% |
| Kirchensteuer | Mitglied ja/nein | Zusätzliche Abgabe bei Mitgliedschaft |
| Krankenkasse | Gesetzlich oder privat | Unterschiedliche Beitragssätze |
| Zusatzbeitrag | Kassenindividueller Beitrag | Variiert je nach Krankenkasse |
| Kinderfreibeträge | Anzahl der Kinder | Reduziert Pflegeversicherungsbeitrag |
Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag auf 24.696 Euro. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen komplett steuerfrei.
| Jahr | Alleinstehende | Verheiratete | Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 2024 | 11.784 € | 23.568 € | +180 € |
| 2025 | 12.096 € | 24.192 € | +312 € |
| 2026 | 12.348 € | 24.696 € | +252 € |
Der Gesetzgeber passt den Grundfreibetrag regelmäßig an, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Ohne diese Anpassung würden Arbeitnehmer trotz gleichbleibender Kaufkraft automatisch in höhere Steuersätze rutschen.
Die Beitragssätze zur Sozialversicherung bleiben 2026 weitgehend stabil. Allerdings steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung deutlich von 2,5 auf 2,9 Prozent. Das entspricht einer Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte.
| Versicherung | Beitragssatz gesamt | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % | 7,3 % | 7,3 % |
| Zusatzbeitrag (Durchschnitt) | 2,9 % | 1,45 % | 1,45 % |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 %* | 1,7 % |
*In Sachsen: Arbeitnehmer 2,2 %, Arbeitgeber 1,2 %. Kinderlose über 23 Jahre zahlen 0,6 % Zuschlag.
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026 aufgrund der positiven Lohnentwicklung von 5,16 Prozent im Jahr 2024 deutlich an. Für Normalverdiener ändert sich dadurch nichts – betroffen sind nur Beschäftigte mit höheren Einkommen.
| Grenze | 2025 | 2026 | Änderung |
|---|---|---|---|
| BBG Krankenversicherung (Monat) | 5.512,50 € | 5.812,50 € | +300 € |
| BBG Krankenversicherung (Jahr) | 66.150 € | 69.750 € | +3.600 € |
| BBG Rentenversicherung (Monat) | 8.050 € | 8.450 € | +400 € |
| Versicherungspflichtgrenze (Jahr) | 73.800 € | 77.400 € | +3.600 € |
| Minijob-Grenze (Monat) | 556 € | 603 € | +47 € |
Die Steuerklasse hat großen Einfluss auf das monatliche Nettogehalt. Sie bestimmt, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abführt.
| Steuerklasse | Für wen? | Besonderheit |
|---|---|---|
| Klasse 1 | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | Standard für Alleinstehende |
| Klasse 2 | Alleinerziehende | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende |
| Klasse 3 | Verheiratete (Besserverdiener) | Niedriger Steuerabzug, Partner in Klasse 5 |
| Klasse 4 | Verheiratete (gleiche Einkommen) | Standard für Ehepaare |
| Klasse 5 | Verheiratete (Geringverdiener) | Hoher Steuerabzug, Partner in Klasse 3 |
| Klasse 6 | Zweit- und Nebenjobs | Höchster Steuerabzug |
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Berechnung. Eine alleinstehende Angestellte in Baden-Württemberg mit einem Bruttogehalt von 4.000 Euro monatlich erhält 2026 folgendes Nettogehalt:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttogehalt | 4.000,00 € |
| Lohnsteuer | – 486,00 € |
| Solidaritätszuschlag | – 0,00 € |
| Kirchensteuer (8%) | – 38,88 € |
| Krankenversicherung (7,3% + 1,25% ZB) | – 342,00 € |
| Rentenversicherung (9,3%) | – 372,00 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3%) | – 52,00 € |
| Pflegeversicherung (2,4%)* | – 96,00 € |
| Nettogehalt | ca. 2.611 € |
*Kinderlose über 23 Jahre. Beispielrechnung mit TK-Zusatzbeitrag 2,5%.
Neben dem höheren Grundfreibetrag profitieren Arbeitnehmer 2026 von weiteren steuerlichen Verbesserungen:
💡 Spartipp: Vergleichen Sie die Zusatzbeiträge verschiedener Krankenkassen. Schon 0,5 Prozentpunkte Unterschied können bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro rund 20 Euro monatlich ausmachen.
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro und für zusammenveranlagte Ehepaare 24.696 Euro. Bis zu dieser Grenze bleibt das zu versteuernde Einkommen komplett steuerfrei. Die Erhöhung gegenüber 2025 beträgt 252 Euro.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2026 auf 2,9 Prozent. Das entspricht einer Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte gegenüber 2025. Die tatsächlichen Beiträge variieren je nach Krankenkasse erheblich.
Einkommensteuer wird 2026 erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 12.348 Euro fällig. Bei Verheirateten liegt diese Grenze bei 24.696 Euro. Wer darunter liegt, zahlt keine Einkommensteuer.
Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro monatlich. Bis zu diesem Verdienst fallen für Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer an. Der Übergangsbereich (Midijob) erstreckt sich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro.
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro. Die Reichensteuer von 45 Prozent gilt unverändert ab 277.826 Euro. Die Tarifgrenzen wurden zur Vermeidung der kalten Progression angepasst.
Die Pendlerpauschale beträgt 2026 einheitlich 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Bisher galten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer. Die Erhöhung entlastet besonders Nahpendler.
Der Brutto Netto Rechner 2026 zeigt: Die steuerlichen Entlastungen durch den höheren Grundfreibetrag werden bei vielen Arbeitnehmern durch steigende Krankenkassenbeiträge aufgezehrt. Ein Single mit 4.000 Euro Bruttogehalt kann mit etwa 10 Euro mehr Netto pro Monat rechnen – vorausgesetzt, die eigene Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag nicht überdurchschnittlich.
Wer sein Nettogehalt optimieren möchte, sollte die Zusatzbeiträge verschiedener Krankenkassen vergleichen. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse kann mehrere Hundert Euro im Jahr bringen. Auch ein Blick auf die Steuerklassenwahl bei Verheirateten lohnt sich, um das monatliche Netto zu maximieren.
Redaktion Altstadtkirche.de | Finanzen & Steuern
Die Redaktion informiert über aktuelle Steuer- und Finanzthemen. Unsere Berechnungen basieren auf den offiziellen Rechenwerten des Bundesfinanzministeriums und den Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnungen.
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