Die vermissten Kinder aus Barßel sind wiedergefunden worden. Die beiden Cousins, neun und zehn Jahre alt, wurden in Luxemburg in Begleitung eines 30-jährigen Verwandten entdeckt. Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger ermittelt. Barßel Vermisste Kinder steht dabei im Mittelpunkt.
Die neun und zehn Jahre alten Cousins aus Barßel, Landkreis Cloppenburg, wurden am Mittwochnachmittag in Luxemburg wohlbehalten aufgefunden. Sie befanden sich in Begleitung eines 30-jährigen Familienangehörigen. Die Polizei teilte mit, dass es sich weder um einen Unglücksfall noch um eine akute Gefährdung der Kinder handelte. Die Jungen wurden in behördliche Obhut genommen.
Die Umstände, wie die beiden Jungen von Barßel nach Luxemburg gelangten, sind derzeit noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Polizei hat dazu noch keine detaillierten Angaben gemacht. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen den 30-jährigen Begleiter der Kinder eingeleitet, und zwar wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger. Wie Stern berichtet, werden nun die Hintergründe der Reise aufgeklärt. (Lesen Sie auch: überschwemmung Brasilien: Tote und Vermisste nach Unwettern)
Nach Angaben der Polizei leben die beiden Cousins seit dem vergangenen Jahr in einer Wohngruppe in Barßel. Beide Kinder stammen ursprünglich aus Afghanistan. Ein Nachzug der Eltern nach Deutschland war bisher nicht möglich. Die Polizei prüft nun, ob diese Umstände eine Rolle bei dem Verschwinden der Kinder gespielt haben könnten.
Die sichere Rückführung der Jungen nach Deutschland wird nun in Abstimmung mit den beteiligten Behörden vorbereitet. Die Jugendämter werden sich um die weitere Betreuung der Kinder kümmern. Die Ermittlungen gegen den 30-jährigen Familienangehörigen dauern an. Es bleibt abzuwarten, welche Erkenntnisse die Vernehmungen und weiteren Untersuchungen bringen werden.
Die Entziehung Minderjähriger ist ein Straftatbestand, der in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Er greift, wenn ein Elternteil oder ein Dritter einen Minderjährigen dem Obhutsrecht des anderen Elternteils oder des Vormunds entzieht. (Lesen Sie auch: El Mencho Leiche: Familie fordert die Herausgabe…)
Gegen den 30-jährigen Familienangehörigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger eingeleitet. Sollte er schuldig befunden werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Die genaue Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das Strafgesetzbuch (StGB) § 235 regelt die Entziehung von Minderjährigen.
Die beiden vermissten Cousins aus Barßel wurden in Luxemburg in Begleitung eines 30-jährigen Familienangehörigen aufgefunden. Sie waren wohlbehalten und wurden in behördliche Obhut genommen.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen den 30-jährigen Familienangehörigen wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger eingeleitet. Die Umstände, wie die Kinder nach Luxemburg gelangten, sind Gegenstand der Ermittlungen.
Die beiden vermissten Kinder sind Cousins und neun beziehungsweise zehn Jahre alt. Sie lebten seit dem vergangenen Jahr in einer Wohngruppe in Barßel. (Lesen Sie auch: HC Strache Anklage: Prozess Verschoben, neue droht…)
Die beiden vermissten Jungen stammen ursprünglich aus Afghanistan. Ein Nachzug der Eltern nach Deutschland war bisher nicht möglich.
Entziehung Minderjähriger bedeutet, dass ein Elternteil oder ein Dritter einen Minderjährigen dem Obhutsrecht des anderen Elternteils oder des Vormunds entzieht. Dies ist in Deutschland eine Straftat.
Die Polizei Niedersachsen informiert auf ihrer Webseite über aktuelle Fahndungen.
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