Die Wechselkennzeichen Bedeutung erschließt sich nicht jedem Autofahrer sofort. Ein kleines „W“ über der Stempelplakette auf dem Nummernschild signalisiert, dass dieses Kennzeichen für zwei unterschiedliche Fahrzeuge genutzt wird. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Vorteile bietet ein solches Wechselkennzeichen?
Ein Wechselkennzeichen ermöglicht es, zwei Fahrzeuge derselben Klasse (z.B. zwei Pkw oder zwei Motorräder) mit nur einem Kennzeichen zuzulassen. Das spart Kosten bei der Kfz-Steuer und Versicherung, allerdings dürfen die Fahrzeuge nicht gleichzeitig im Straßenverkehr bewegt werden. Wie Stern berichtet, ist diese Option besonders für Saisonfahrzeuge oder Oldtimer interessant.
Ein Wechselkennzeichen ist eine spezielle Form des Kfz-Kennzeichens, das für zwei Fahrzeuge derselben Klasse verwendet werden kann. Das Kennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Teil, der an beiden Fahrzeugen angebracht wird, und einem fahrzeugspezifischen Teil, der die letzte Ziffer des Kennzeichens enthält. Das „W“ über der Stempelplakette kennzeichnet das Kennzeichen als Wechselkennzeichen. Die Umschrauberei zwischen den Fahrzeugen ist etwas umständlich, aber der Kostenvorteil kann überwiegen.
Damit ein Wechselkennzeichen genehmigt wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Zunächst müssen die beiden Fahrzeuge in dieselbe Fahrzeugklasse fallen. Eine Kombination aus Pkw und Motorrad ist beispielsweise nicht möglich. Zudem müssen beide Fahrzeuge auf denselben Halter zugelassen sein und dürfen nicht gleichzeitig im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die Zulassungsstelle prüft diese Voraussetzungen genau. (Lesen Sie auch: Handzeichen mit Tradition: Kennen Sie den Bikergruß…)
Vor der Beantragung eines Wechselkennzeichens sollten Sie die individuellen Kostenersparnisse bei Kfz-Steuer und Versicherung genau prüfen. Nicht in allen Fällen lohnt sich die Anschaffung.
Die Hauptmotivation für ein Wechselkennzeichen liegt in der Kostenersparnis. Bei der Kfz-Steuer wird nur das Fahrzeug mit dem höheren Steuersatz vollumfänglich besteuert, für das zweite Fahrzeug entfällt die Steuer. Auch bei der Kfz-Versicherung sind Einsparungen möglich, da viele Versicherer einen Rabatt auf den Zweitwagen gewähren, wenn ein Wechselkennzeichen genutzt wird. Die genaue Höhe der Ersparnis hängt von den individuellen Tarifen ab.
Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem gemeinsamen und einem fahrzeugbezogenen Teil. Der gemeinsame Teil enthält das Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks (z.B. B für Berlin), die Buchstabenkombination und die ersten Ziffern der Erkennungsnummer. Dieser Teil wird an beiden Fahrzeugen angebracht. Der fahrzeugbezogene Teil enthält die letzte Ziffer der Erkennungsnummer und die HU-Plakette. Dieser Teil verbleibt am jeweiligen Fahrzeug. Das kleine „W“ signalisiert, dass es sich um ein Wechselkennzeichen handelt. Die ADAC bietet detaillierte Informationen zum Aufbau und zur Beantragung von Wechselkennzeichen.
Ein Wechselkennzeichen bietet einige Vorteile, allen voran die Kostenersparnis bei Kfz-Steuer und Versicherung. Zudem ist es umweltfreundlicher, da weniger Kennzeichen produziert werden müssen. Allerdings gibt es auch Nachteile: Der Aufwand beim Wechseln des Kennzeichens zwischen den Fahrzeugen ist nicht zu unterschätzen, und es muss stets darauf geachtet werden, dass sich das Kennzeichen am richtigen Fahrzeug befindet. Außerdem dürfen beide Fahrzeuge nicht gleichzeitig genutzt werden. (Lesen Sie auch: Verkehrsrecht: Führerschein-Erweiterung – ohne Prüfung mehr aus…)
Die Nutzung von Wechselkennzeichen im Ausland ist nicht in allen Ländern problemlos möglich. Einige Länder erkennen Wechselkennzeichen nicht an oder stellen zusätzliche Anforderungen. Vor einer Auslandsreise sollten sich Autofahrer daher unbedingt bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat informieren, ob das Wechselkennzeichen im Reiseland gültig ist. Andernfalls drohen Bußgelder oder sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sind die nationalen Regelungen zu beachten.
Achten Sie darauf, dass das Wechselkennzeichen immer korrekt am jeweiligen Fahrzeug angebracht ist. Andernfalls drohen Bußgelder!
Für Fahrzeuge, die nur saisonal genutzt werden, stellt das Saisonkennzeichen eine Alternative zum Wechselkennzeichen dar. Das Saisonkennzeichen ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig, der auf dem Kennzeichen vermerkt ist. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Im Vergleich zum Wechselkennzeichen entfällt beim Saisonkennzeichen der Aufwand des Umschraubens, allerdings ist die Nutzungsdauer begrenzt.
Besonders für Besitzer von Elektroautos kann ein Wechselkennzeichen in Kombination mit einem Verbrennerfahrzeug sinnvoll sein. So kann beispielsweise das E-Auto für den täglichen Stadtverkehr genutzt werden, während für längere Strecken oder Urlaubsfahrten der Verbrenner zur Verfügung steht. Durch das Wechselkennzeichen lassen sich die Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung reduzieren. Zudem profitieren E-Autos von steuerlichen Vorteilen und Förderprogrammen. (Lesen Sie auch: Unbekannte Verkehrszeichen: Kennen Sie Diese Schilder Wirklich?)
Das „W“ auf einem Autokennzeichen signalisiert, dass es sich um ein Wechselkennzeichen handelt. Dieses Kennzeichen ist für die Nutzung an zwei verschiedenen Fahrzeugen der gleichen Fahrzeugklasse vorgesehen, die jedoch nicht gleichzeitig betrieben werden dürfen.
Ein Wechselkennzeichen darf nur für Fahrzeuge derselben Klasse verwendet werden. Das bedeutet, dass beispielsweise zwei Pkw, zwei Motorräder oder zwei Anhänger mit einem Wechselkennzeichen zugelassen werden können, aber nicht ein Pkw und ein Motorrad. (Lesen Sie auch: Eiskratzer Auto: So Befreien Sie Ihre Scheibe…)
Ja, mit einem Wechselkennzeichen können Sie Steuern sparen. Es wird nur das Fahrzeug mit dem höheren Steuersatz voll besteuert, während für das zweite Fahrzeug keine zusätzliche Kfz-Steuer anfällt. Dies kann besonders bei Saisonfahrzeugen oder Oldtimern vorteilhaft sein.
Nein, es ist nicht erlaubt, beide Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen gleichzeitig im Straßenverkehr zu bewegen. Das Kennzeichen darf immer nur an einem der beiden Fahrzeuge angebracht sein, während das andere Fahrzeug nicht genutzt werden darf.
Verstöße gegen die Regeln für Wechselkennzeichen können mit Bußgeldern geahndet werden. Insbesondere das gleichzeitige Fahren beider Fahrzeuge mit dem Wechselkennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann teuer werden.
Das Wechselkennzeichen kann eine sinnvolle Option für Autofahrer sein, die zwei Fahrzeuge derselben Klasse besitzen und Kosten sparen möchten. Allerdings sollten die Voraussetzungen und Regeln genau beachtet werden, um Bußgelder zu vermeiden. Ein gründlicher Vergleich mit anderen Kennzeichenarten wie dem Saisonkennzeichen ist ratsam. Wer sich unsicher ist, sollte sich von seiner Zulassungsstelle beraten lassen.
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