Schlaglöcher Schäden an Autos sind aktuell ein großes Ärgernis für viele Autofahrer. Die ständigen Frost- und Tauwetterperioden setzen den Straßen zu und führen zu immer neuen und tieferen Schlaglöchern. Das Ergebnis sind beschädigte Felgen, Reifen und Fahrwerke, die nicht nur ins Geld gehen, sondern auch die Nerven strapazieren. Wer haftet für die Schäden und was kann man als Autofahrer tun?
Die Antwort ist so simpel wie ärgerlich: Es ist das Zusammenspiel von Frost und Tauwetter, das unseren Straßen zusetzt. Wasser dringt in Risse im Asphalt ein. Gefriert das Wasser, dehnt es sich aus und sprengt den Asphalt auf. Taut es wieder, bleibt ein Hohlraum zurück. Der nächste Wagen, der darüberfährt, gibt dem brüchigen Asphalt den Rest. Wie Stern berichtet, werden die Straßen gefühlt von Jahr zu Jahr schlechter.
⚠️ Wichtige Details aus der Originalmeldung:
Dieser Prozess wird durch Alter und Bauqualität der Straßen sowie durch den Einsatz von Streusalz noch beschleunigt. Streusalz senkt den Gefrierpunkt des Wassers und sorgt dafür, dass es noch tiefer in den Asphalt eindringen kann. Hinzu kommt, dass die oft provisorischen Reparaturen mit Kaltasphalt meist nicht lange halten und schnell wieder aufbrechen. (Lesen Sie auch: Oldtimer Kennzeichen 30 Jahre: Bald H- für…)
Die Liste der möglichen Schäden ist lang und reicht von harmloseren Beeinträchtigungen bis hin zu kostspieligen Reparaturen. Am häufigsten betroffen sind:
Besonders gefährlich sind Schäden am Fahrwerk, da sie die Fahrsicherheit beeinträchtigen können. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Unfall kommen.
Grundsätzlich sind die Kommunen für die Instandhaltung der Straßen zuständig und somit auch für die Beseitigung von Schlaglöchern verantwortlich. Kommt es aufgrund eines Schlaglochs zu einem Schaden am Auto, kann der Autofahrer Schadenersatzansprüche geltend machen. Allerdings ist die Durchsetzung dieser Ansprüche oft schwierig, da die Kommunen in der Regel versuchen, ihre Haftung zu begrenzen oder abzuweisen.
Die Kommune haftet nicht, wenn sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Das bedeutet, dass sie die Straßen regelmäßig kontrollieren und erkannte Gefahrenstellen beseitigen oder zumindest ausreichend kennzeichnen muss. Eine Kennzeichnung kann beispielsweise durch Warnschilder oder provisorische Absperrungen erfolgen. (Lesen Sie auch: E Auto Bonus Nutzen: So Günstig Fahren…)
Die Beweislast liegt beim Autofahrer. Er muss nachweisen, dass der Schaden durch ein Schlagloch entstanden ist und dass die Kommune ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
Um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sollte man folgende Schritte beachten:
Wichtig ist, dass Sie Ihre Ansprüche zeitnah geltend machen, da sie sonst verjähren können.
Die zunehmende Anzahl von Schlaglöchern stellt Autofahrer vor große Herausforderungen. Neben den finanziellen Schäden, die durch beschädigte Fahrzeuge entstehen, leidet auch die Verkehrssicherheit. Es ist daher wichtig, dass die Kommunen ihrer Verantwortung nachkommen und die Straßen regelmäßig instand halten. Autofahrer sollten sich der Gefahren bewusst sein und ihre Fahrweise entsprechend anpassen. Bei Schäden sollten sie ihre Ansprüche konsequent geltend machen. (Lesen Sie auch: E Auto Ostdeutschland: Boom Dominiert die Produktion!)
Die Debatte um die Straßensanierung wird weitergehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen die Notwendigkeit erkennen und ausreichend Mittel für die Instandhaltung der Straßen bereitstellen. Nur so kann verhindert werden, dass Schlaglöcher weiterhin Auto und Nerven der Autofahrer ruinieren.
Der ADAC bietet ebenfalls Informationen zu diesem Thema.
Fahren Sie aufmerksam und passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen an. Achten Sie besonders bei Dunkelheit und Regen auf Schlaglöcher. Erhöhen Sie den Reifendruck leicht, um das Risiko von Schäden zu verringern. Vermeiden Sie abruptes Bremsen oder Ausweichmanöver. (Lesen Sie auch: Dacia Spring Test: Lohnt sich Deutschlands Günstigstes…)
Die Teilkaskoversicherung zahlt in der Regel Schäden an Reifen und Felgen, wenn diese durch ein Schlagloch entstanden sind. Schäden am Fahrwerk oder der Karosserie werden in der Regel von der Vollkaskoversicherung übernommen. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.
Schadenersatzansprüche gegen die Kommune verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis von dem Schaden und dem Schädiger erlangt hat.
Ja, Sie können die Kommune verklagen, wenn sie Ihre Schadenersatzansprüche ablehnt. In diesem Fall ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, der Ihre Ansprüche vor Gericht geltend macht. Die Erfolgsaussichten hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.
Eine generelle Meldepflicht für Schlaglöcher gibt es nicht. Allerdings ist es ratsam, gefährliche Schlaglöcher der zuständigen Kommune oder Straßenbaubehörde zu melden, um andere Verkehrsteilnehmer vor Schäden zu bewahren. Viele Kommunen bieten hierfür Online-Formulare oder Telefonnummern an.
Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten bei Schlaglöchern finden Sie auf Bussgeldkatalog.org.
Stern berichtete über die zunehmenden Schäden durch Schlaglöcher.
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