PV Einspeisevergütung – PV Einspeisevergütung 2026: Sätze & Regelungen in DACH
Die PV Einspeisevergütung ist auch am 10.04.2026 ein zentraler Baustein für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen in der DACH-Region. Sie garantiert Betreibern eine feste Vergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom über einen Zeitraum von 20 Jahren. Allerdings unterliegt sie ständigen Anpassungen und politischen Diskussionen, insbesondere in Deutschland, wo eine grundlegende Reform für 2027 im Raum steht.
Die PV Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte finanzielle Förderung für den Strom, der aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Netz eingespeist wird. In Deutschland ist sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert. Die Höhe der Vergütung hängt von der Anlagengröße, dem Datum der Inbetriebnahme und der Art der Einspeisung (Teil- oder Volleinspeisung) ab.
Die PV Einspeisevergütung bleibt auch am 10.04.2026 ein entscheidender Faktor für alle, die in der DACH-Region über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nachdenken. Während sie in Deutschland seit über 20 Jahren als Rückgrat für den Solarausbau gilt, wandeln sich die Fördersysteme in allen drei Ländern. Zukünftig gewinnen Eigenverbrauch und marktnähere Modelle wie die Direktvermarktung zunehmend an Bedeutung.
In Deutschland ist die PV Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Sie garantiert eine feste Vergütung über 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Die Höhe ist jedoch nicht statisch, sondern unterliegt einer geplanten, regelmäßigen Absenkung, der sogenannten Degression.
Für PV-Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden, gelten feste Sätze, die sich nach Anlagengröße und Einspeiseart staffeln. Insbesondere wird zwischen Teileinspeisung (Eigenverbrauch mit Einspeisung des Überschusses) und Volleinspeisung unterschieden.
| Anlagengröße (Leistungsanteil) | Teileinspeisung (ct/kWh) | Volleinspeisung (ct/kWh) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 | 12,34 |
| über 10 kWp bis 40 kWp | 6,73 | 10,35 |
| über 40 kWp bis 100 kWp | 5,50 | 10,35 |
Quelle: ADAC, basierend auf EEG 2026. Die Vergütungssätze werden anteilig berechnet.
Die Bundesregierung, insbesondere das Bundeswirtschaftsministerium, plant eine weitreichende Reform. Voraussichtlich soll die feste PV Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 abgeschafft werden. Betreiber neuer Anlagen müssten ihren überschüssigen Strom dann direkt vermarkten, was mit neuen Chancen, aber auch mit mehr Komplexität und Marktrisiken verbunden ist. Bestehende Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz und erhalten ihre zugesagte Vergütung für die volle Laufzeit.
Österreich verfolgt einen anderen Ansatz. Statt einer langfristig garantierten Einspeisevergütung nach deutschem Vorbild, liegt der Fokus 2026 auf direkten Investitionszuschüssen. Diese werden über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) geregelt und in mehreren sogenannten Fördercalls im Laufe des Jahres vergeben. Der erste Call für 2026 startete beispielsweise am 23. April.
Die Förderung richtet sich an die Neuerrichtung und Erweiterung von PV-Anlagen und Stromspeichern. Der eingespeiste Strom wird in der Regel zu Marktpreisen vergütet. Eine zentrale Anlaufstelle hierfür ist die Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG), deren Marktpreis monatlich neu festgelegt wird. Der OeMAG-Einspeisetarif für März 2026 betrug beispielsweise 5,720 Cent pro kWh. Daneben bieten auch viele Energieversorger eigene, teils attraktivere Einspeisetarife an.
Auch die Schweiz hat ihr Fördersystem umgestellt. Das frühere Modell der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) wurde durch die Einmalvergütung (EIV) als zentrales Förderinstrument abgelöst. Die EIV ist ein einmaliger Investitionszuschuss, dessen Höhe von der Leistung der Anlage abhängt und der die Amortisationszeit verkürzen soll.
Für den eingespeisten Strom gilt ab dem 1. Januar 2026 eine neue Regelung: Die Vergütung orientiert sich am vierteljährlich vom Bundesamt für Energie (BFE) berechneten Referenz-Marktpreis. Um Betreiber kleinerer Anlagen vor starken Preisschwankungen zu schützen, gibt es für Anlagen unter 150 kW eine gesetzlich festgelegte Minimalvergütung. Die Anmeldung für die EIV erfolgt über die Abwicklungsstelle Pronovo.
Um die PV Einspeisevergütung oder andere Förderungen zu erhalten, ist eine fristgerechte und korrekte Anmeldung der Anlage unerlässlich. Dieser Prozess ist in allen drei Ländern gesetzlich vorgeschrieben.
Die Nichteinhaltung der Meldepflichten kann zu Bußgeldern und zum Verlust des Vergütungsanspruchs führen.
Angesichts der sinkenden Sätze für die PV Einspeisevergütung wird der Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms immer wirtschaftlicher. Jede Kilowattstunde, die selbst verbraucht wird, muss nicht teuer vom Energieversorger eingekauft werden. Die Ersparnis übersteigt in der Regel die Einnahmen aus der Einspeisung deutlich.
Die Volleinspeisung, bei der der gesamte erzeugte Strom ins Netz fließt, kann sich nur noch in Ausnahmefällen lohnen, beispielsweise bei sehr großen, ungenutzten Dachflächen, wo der erzeugte Strom den eigenen Bedarf bei weitem übersteigt. Die Kombination aus hohem Eigenverbrauch, idealerweise unterstützt durch einen Stromspeicher, und der Einspeisung des Überschusses stellt für die meisten Haushalte 2026 das rentabelste Modell dar.
Die Direktvermarktung ist das Modell, das die feste Einspeisevergütung in Deutschland für Neuanlagen voraussichtlich ablösen wird. Dabei wird der Strom nicht mehr an den Netzbetreiber zu einem festen Satz verkauft, sondern über einen Dienstleister (Direktvermarkter) direkt an der Strombörse gehandelt.
Dieses Modell bietet die Chance auf höhere Erlöse, wenn die Börsenstrompreise hoch sind, birgt aber auch das Risiko schwankender Einnahmen. Für größere Anlagen ab 100 kWp ist die Direktvermarktung in Deutschland bereits seit 2016 Pflicht. Die geplante EEG-Reform würde diese Pflicht auf kleine Anlagen ausweiten und damit den Markt für private Erzeuger grundlegend verändern. Für die Aufrüstung des Energiesystems ist dies ein wichtiger Schritt zur Marktintegration.
Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, beträgt die Vergütung 7,78 Cent/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 Cent/kWh bei Volleinspeisung. Die Sätze sinken halbjährlich.
Ja, die deutsche Bundesregierung plant, die feste Einspeisevergütung für neue private PV-Anlagen (bis 25 kWp) ab dem 1. Januar 2027 abzuschaffen. Diese sollen dann in die Direktvermarktung wechseln. Für bestehende Anlagen gilt der Bestandsschutz.
Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage garantiert. Der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Vergütungssatz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.
Bei der Teileinspeisung (oder Überschusseinspeisung) wird der Solarstrom primär im eigenen Haushalt verbraucht. Nur der nicht benötigte Überschuss wird ins Netz eingespeist und vergütet. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom direkt ins Netz eingespeist, wofür es einen höheren Vergütungssatz gibt.
Ja, die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber und die Registrierung in den offiziellen Verzeichnissen (z.B. Marktstammdatenregister in Deutschland, Pronovo in der Schweiz) ist eine zwingende Voraussetzung, um eine Einspeisevergütung oder andere Förderungen zu erhalten.
Die Landschaft der PV Einspeisevergütung in der DACH-Region ist 2026 im Wandel. Während Deutschland vor einer grundlegenden Reform mit dem möglichen Ende der festen Vergütungssätze für Neuanlagen ab 2027 steht, setzen Österreich und die Schweiz bereits stärker auf Investitionszuschüsse und marktnahe Vergütungsmodelle. Für Anlagenbetreiber bedeutet dies: Der Fokus verschiebt sich klar von der reinen Einspeisung hin zur Maximierung des Eigenverbrauchs. Wer 2026 noch eine Anlage in Deutschland installiert, kann sich die aktuellen Sätze für 20 Jahre sichern. Unabhängig vom Standort bleiben eine sorgfältige Planung und die korrekte Anmeldung der Anlage die Grundpfeiler für eine wirtschaftlich erfolgreiche Investition in Solarenergie. Eine verlässliche Quelle für Informationen zu Förderungen in Österreich ist die Seite der österreichischen Bundesregierung.
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