Ein mutmaßlicher Pickerl-Betrug in Niederösterreich sorgt für Aufsehen: Eine Werkstatt im Bezirk Bruck an der Leitha soll insgesamt 376 Fahrzeuge mit der §57a-Prüfplakette versehen haben, ohne die vorgeschriebene Begutachtung durchzuführen. Die Polizei ermittelt.
Die §57a-Überprüfung, umgangssprachlich auch als „Pickerl“-Überprüfung bekannt, ist in Österreich eine verpflichtende, regelmäßige technische Überprüfung von Kraftfahrzeugen. Sie dient dazu, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Fahrzeuge den geltenden Umweltstandards entsprechen. Die Überprüfung umfasst unter anderem die Kontrolle von Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Fahrwerk und Abgasanlage. Die Begutachtung darf nur von autorisierten Werkstätten und Prüfstellen durchgeführt werden. Die Gültigkeit des „Pickerls“ ist an ein bestimmtes Datum gebunden und muss regelmäßig erneuert werden.
Wie der Kurier berichtet, sollen in einer Werkstatt im Bezirk Bruck an der Leitha 376 Autos ein Pickerl erhalten haben, ohne dass sie jemals von einem Mechaniker gesehen wurden. Der Betrug flog auf, weil eine der §57a-Überprüfungen der Vorarlberger Landesregierung unglaubwürdig vorkam. Es schien den Beamten merkwürdig, dass ein Fahrzeughalter aus Vorarlberg für die Pickerl-Überprüfung extra in die Nähe des Neusiedler Sees fahren sollte. (Lesen Sie auch: Daniel Klose krönt sich zum Rekord-Champion der…)
Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen der Abteilung Verkehrsrecht in Vorarlberg, unter Hinzuziehung von technischen Amtssachverständigen und der Polizei, deckten schließlich die systematische Ausstellung von „Nichtgutachten“ in insgesamt 376 Fällen auf. Der Vorfallzeitraum erstreckt sich vom 21. Mai bis zum 25. November 2025. Betroffen waren Fahrzeuge aus ganz Österreich: 229 Pkw aus Wien, 98 aus Niederösterreich, neun aus dem Burgenland, acht aus der Steiermark, vier aus Kärnten, je drei aus Oberösterreich und Salzburg sowie je zwei aus Tirol und Vorarlberg. Zudem sollen 18 bereits abgemeldete Pkw, die für eine Wiederanmeldung gesperrt waren, illegalerweise ein Pickerl erhalten haben.
Die Landespolizeidirektion Niederösterreich hat die Ermittlungen aufgenommen. Im Fokus steht der Betreiber der Werkstatt, ein türkischer Staatsbürger. Dieser gab bei den Vernehmungen an, dass er die Taten nicht begangen habe. Stattdessen behauptet er, ein Dritter habe seine Zugangsdaten gestohlen und in seinem Namen die „Pickerl“ vergeben. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg führt die weiteren Ermittlungen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Bei der §57a-Überprüfung werden zahlreiche sicherheitsrelevante Bauteile des Fahrzeugs kontrolliert. Dazu gehören unter anderem: (Lesen Sie auch: Adrien Théaux beendet Karriere: Abschied in Courchevel)
Zusätzlich wird die Übereinstimmung der Fahrzeugdaten (Fahrgestellnummer, Motornummer) mit den Fahrzeugpapieren überprüft. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, muss der Fahrzeughalter diese beheben lassen, bevor er ein neues Pickerl erhält.
Für die Halter der 376 betroffenen Fahrzeuge könnte der Pickerl-Skandal unangenehme Folgen haben. Es ist davon auszugehen, dass die Behörden die Gültigkeit der illegal erteilten „Pickerl“ für ungültig erklären werden. Die Fahrzeughalter wären dann verpflichtet, ihre Fahrzeuge einer erneuten, ordnungsgemäßen §57a-Überprüfung zu unterziehen. Unter Umständen drohen ihnen zudem Strafen wegen des Fahrens ohne gültige Prüfplakette. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die betroffenen Fahrzeuge tatsächlich verkehrssicher sind, da sie ja offenbar nie einer gründlichen technischen Überprüfung unterzogen wurden. Dies könnte im Falle eines Unfalls zu erheblichen Problemen führen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Korneuburg werden zeigen, wer für den Pickerl-Skandal verantwortlich ist und in welchem Umfang der Betrug tatsächlich stattgefunden hat.Der Vorfall dürfte aber in jedem Fall dazu führen, dass die Kontrollen bei der §57a-Überprüfung in Zukunft verschärft werden, um ähnliche Betrügereien zu verhindern. Informationen zur Gültigkeit der eigenen Plakette und den Fristen finden sich auch auf der Webseite des ÖAMTC, dem größten Automobilclub Österreichs. (Lesen Sie auch: Rheinbahn Streik legt Düsseldorf und Umgebung lahm)
Die Aufdeckung des Skandals zeigt, wie wichtig die regelmäßige und korrekte Durchführung der §57a-Überprüfung für die Verkehrssicherheit ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, auch tatsächlich den technischen Anforderungen entsprechen und keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Die Vorarlberger Landesregierung hat mit ihrer Aufmerksamkeit einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung dieses Betrugs geleistet.
Die zuständigen Behörden werden nun die notwendigen Schritte einleiten, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und die betroffenen Fahrzeughalter zu informieren. Es ist zu hoffen, dass der Skandal dazu beiträgt, das Vertrauen in die §57a-Überprüfung wiederherzustellen und das Bewusstsein für die Bedeutung der Verkehrssicherheit zu schärfen.
| Fahrzeugart | Erste Überprüfung | Weitere Überprüfungen |
|---|---|---|
| Pkw | 3 Jahre nach Erstzulassung | 2 Jahre |
| Motorrad | 1 Jahr nach Erstzulassung | 1 Jahr |
| Lkw | 1 Jahr nach Erstzulassung | 1 Jahr |
Die §57a-Überprüfung, auch bekannt als „Pickerl“-Überprüfung, ist eine verpflichtende, regelmäßige technische Untersuchung von Kraftfahrzeugen in Österreich. Sie dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Einhaltung von Umweltstandards. Dabei werden sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen, Lenkung, Beleuchtung und Reifen kontrolliert. (Lesen Sie auch: Roland Weißmann tritt als ORF-Generaldirektor zurück)
Die regelmäßige Pickerl-Überprüfung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge den technischen Anforderungen entsprechen und keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Durch die Kontrolle sicherheitsrelevanter Bauteile werden Mängel frühzeitig erkannt und behoben, was Unfälle verhindern kann.
Ein Pkw muss in Österreich erstmals drei Jahre nach der Erstzulassung zur Pickerl-Überprüfung. Danach ist die Überprüfung alle zwei Jahre fällig. Motorräder und Lkw müssen jährlich zur Überprüfung.
Wenn bei der Pickerl-Überprüfung Mängel festgestellt werden, erhält das Fahrzeug kein neues Pickerl. Der Fahrzeughalter muss die Mängel beheben lassen und das Fahrzeug erneut zur Überprüfung vorführen. Erst wenn alle Mängel beseitigt sind, wird ein neues Pickerl ausgestellt.
Das Fahren ohne gültiges Pickerl kann teuer werden. Es drohen Geldstrafen, und im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Leistung verweigern oder reduzieren. Zudem kann die Zulassungsstelle die Kennzeichen des Fahrzeugs einziehen.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Anleger sollten eigene Recherche betreiben.
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