Heiratsstrafe Individualbesteuerung – Heiratsstrafe & Individualbesteuerung: Schweiz stimmt zu
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Die Debatte um die Heiratsstrafe und Individualbesteuerung hat am 10. März 2026 in der Schweiz einen historischen Wendepunkt erreicht. In einer Volksabstimmung am 8. März 2026 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für die Einführung der Individualbesteuerung und damit für die Abschaffung der sogenannten „Heiratsstrafe“ entschieden. Dieser Entscheid modernisiert das Schweizer Steuersystem grundlegend und hat Signalwirkung für die gesamte DACH-Region, wo ähnliche Modelle diskutiert werden.
Die Schweizerinnen und Schweizer haben mit 54,2 Prozent der Stimmen dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zugestimmt. Damit wird ein Systemwechsel eingeläutet: Künftig wird jede Person unabhängig von ihrem Zivilstand einzeln besteuert. Ehepaare müssen somit zukünftig zwei getrennte Steuererklärungen einreichen, anstatt wie bisher gemeinsam veranlagt zu werden. Dieser Entscheid beendet eine jahrzehntelange Debatte über die steuerliche Benachteiligung von verheirateten Doppelverdienerpaaren im Vergleich zu Konkubinatspaaren.
Die Befürworter, darunter FDP, SP, Grüne und Grünliberale, sehen in dem Ergebnis einen „historischen Sieg für die Gleichstellung“. Sie argumentieren, das neue Modell stärke die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und schaffe Anreize, die Erwerbstätigkeit zu erhöhen, was dem Fachkräftemangel entgegenwirke. Die Gegner, angeführt von SVP und der Mitte-Partei, kritisierten die Vorlage als kompliziert, teuer und ungerecht, da sie insbesondere Familien mit traditionellem Einverdienermodell und Rentnerpaare benachteilige. Trotz des klaren Ergebnisses hat die Mitte-Partei angekündigt, an ihrer eigenen „Fairness-Initiative“ festzuhalten, womit die Diskussion um die Ausgestaltung der Familienbesteuerung weitergehen dürfte.
Die „Heiratsstrafe“ ist ein Phänomen, das in Steuersystemen mit gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren und progressiven Steuertarifen auftritt. In der Schweiz wurden die Einkommen von Eheleuten addiert, was oft zu einem höheren Steuersatz führte, als wenn die Einkommen einzeln besteuert worden wären. Insbesondere Doppelverdienerpaare mit ähnlich hohen Einkommen zahlten dadurch deutlich mehr Steuern als unverheiratete Paare in der gleichen finanziellen Situation. Beispielsweise konnte die höhere Steuerlast nach der Hochzeit ein Thema sein, das Paare beschäftigte.
Die Heiratsstrafe und Individualbesteuerung stehen somit in einem direkten Gegensatz. Die Individualbesteuerung (Entity: eine Besteuerungsmethode) hebt diesen Zivilstandsnachteil auf. Jede Person wird für ihr eigenes Einkommen und Vermögen besteuert, unabhängig davon, ob sie verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder ledig ist. Das Ziel ist eine zivilstandsunabhängige und gerechtere Besteuerung, die sich an der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert. Mit der Reform in der Schweiz wird zudem der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6’800 auf 12’000 Franken pro Kind erhöht und hälftig auf die Eltern aufgeteilt.
Die Debatte um die Abschaffung der Heiratsstrafe durch die Individualbesteuerung war von starken Argumenten auf beiden Seiten geprägt.
Pro-Argumente:
Kontra-Argumente:
In Deutschland existiert keine direkte „Heiratsstrafe“ wie in der Schweiz, jedoch steht das sogenannte Ehegattensplitting (Entity: ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer) in der Kritik. Hierbei wird das gemeinsame Einkommen der Ehepartner halbiert, die darauf entfallende Steuer berechnet und dann verdoppelt. Dies begünstigt vor allem Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Die Ampel-Koalition plant, die Steuerklassen III und V, die oft mit dem Splittingverfahren verbunden sind, abzuschaffen und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu überführen. Ziel ist es, die steuerliche Belastung gerechter zu verteilen und Fehlanreize für die Erwerbstätigkeit des geringer verdienenden Partners – oft die Frau – zu beseitigen. Eine komplette Abschaffung des Ehegattensplittings ist derzeit jedoch nicht geplant. Die Diskussion um eine gerechtere Familienbesteuerung und die Förderung der Gleichstellung bleibt auch in Deutschland ein zentrales Thema, wie die Debatten um die Steuerpläne der Koalition für 2026 zeigen.
Österreich geht einen anderen Weg als Deutschland und die Schweiz vor der Reform. Dort ist die Individualbesteuerung bereits seit Jahrzehnten der Standard. Das Gesetz macht steuerlich keinen Unterschied zwischen Eheleuten und anderen Lebensgemeinschaften. Jeder Steuerpflichtige wird individuell für sein Einkommen veranlagt. Ein Ehegattensplitting oder eine gemeinsame Veranlagung gibt es nicht. Steuerliche Vorteile für Ehepaare sind auf Randbereiche beschränkt, wie beispielsweise eine geringere Grunderwerbssteuer beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie. Das österreichische Modell zeigt, dass eine zivilstandsunabhängige Besteuerung praxistauglich ist und vermeidet von vornherein eine Debatte über eine „Heiratsstrafe“.
Die Entscheidung der Schweiz für die Heiratsstrafe und Individualbesteuerung rückt die unterschiedlichen Ansätze in der DACH-Region in den Fokus. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Besteuerung von Ehepaaren in den drei Ländern nach der Schweizer Reform.
| Land | Besteuerungsmodell für Ehepaare | Vorteile | Nachteile / Kritik |
|---|---|---|---|
| Schweiz (ab 2032) | Individualbesteuerung | Abschaffung Heiratsstrafe, Gleichstellung, Arbeitsanreize | Mögliche Mehrbelastung für Einverdiener, bürokratischer Aufwand |
| Deutschland | Ehegattensplitting (mit Reformplänen) | Steuervorteil bei großen Einkommensunterschieden | Geringe Arbeitsanreize für Zweitverdiener, gilt als nicht zeitgemäß |
| Österreich | Individualbesteuerung | Keine Heiratsstrafe, Zivilstandsneutralität, einfach | Keine steuerliche Privilegierung der Ehe |
Die Annahme der Individualbesteuerung in der Schweiz ist ein Meilenstein für die Steuerpolitik und Gleichstellung. Sie beendet die langjährige Problematik der Heiratsstrafe und Individualbesteuerung wird zum neuen Standard. Der Entscheid dürfte die Debatten in den Nachbarländern, insbesondere in Deutschland, weiter befeuern. Während Österreich bereits ein zivilstandsunabhängiges System hat, steht Deutschland mit der geplanten Reform des Ehegattensplittings vor einer Modernisierung, die jedoch weniger weit geht als der Schweizer Systemwechsel. Die Umsetzung in den Schweizer Kantonen, die bis 2032 Zeit haben, wird nun entscheidend sein, um die Akzeptanz des neuen Modells sicherzustellen und zu beweisen, dass eine moderne, faire und individuelle Besteuerung für alle Lebensformen möglich ist. Die Abstimmungen vom 8. März haben somit weitreichende Folgen für die Schweizer Gesellschaft und die Steuerlandschaft in Europa. Für weiterführende Informationen empfiehlt sich ein Blick auf die offizielle Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Die Heiratsstrafe bezeichnet die steuerliche Mehrbelastung, die für verheiratete Doppelverdiener-Paare im Vergleich zu unverheirateten Paaren in einer ähnlichen finanziellen Situation entstehen kann. Sie tritt in Steuersystemen mit gemeinsamer Veranlagung und Steuerprogression auf, da die Addition der Einkommen zu einem höheren Steuersatz führt.
Bei der Individualbesteuerung wird jede Person für ihr eigenes Einkommen und Vermögen besteuert, unabhängig vom Zivilstand. Ehepaare reichen wie unverheiratete Personen zwei separate Steuererklärungen ein. Dieses Modell gilt als steuerlich neutral gegenüber der Wahl der Lebensform.
Von der Individualbesteuerung profitieren vor allem verheiratete Paare, bei denen beide Partner ein Erwerbseinkommen erzielen, insbesondere wenn die Einkommen ähnlich hoch sind. Sie zahlen künftig weniger Steuern. Auch viele Rentnerpaare werden entlastet.
Eine potenzielle Mehrbelastung kann für Ehepaare entstehen, bei denen nur eine Person erwerbstätig ist (Einverdienermodell) oder das Zweiteinkommen sehr niedrig ist. Die genauen Auswirkungen hängen von der konkreten Umsetzung in den Kantonen ab.
Nach dem Ja des Stimmvolks am 8. März 2026 haben die Kantone bis zu sechs Jahre Zeit für die Umsetzung. Die Individualbesteuerung wird also spätestens ab dem 1. Januar 2032 in der ganzen Schweiz gelten.
In Österreich gibt es durch die generelle Individualbesteuerung keine Heiratsstrafe. In Deutschland führt das Ehegattensplitting im Gegenteil oft zu einem Steuervorteil für Verheiratete, insbesondere bei großen Einkommensunterschieden. Es steht aber in der Kritik, weil es die Erwerbstätigkeit des geringer verdienenden Partners hemmen kann.
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