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Die Aktivrente ist seit dem 01. Januar 2026 in Deutschland in Kraft und bietet Rentnern, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, erhebliche steuerliche Vorteile. Dieses Modell soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Weiterarbeit im Alter attraktiver gestalten. Es ermöglicht einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich, was die finanzielle Situation vieler Ruheständler spürbar verbessern kann. Stand 22.02.2026 markiert dieses Gesetz einen wichtigen Schritt zur Flexibilisierung des Rentenübergangs.
Die neue Regelung zur Aktivrente in Deutschland erlaubt es Arbeitnehmern nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze, in einem sozialversicherungspflichtigen Job monatlich bis zu 2.000 Euro (24.000 Euro pro Jahr) steuerfrei zu verdienen. Wichtig ist, dass diese Regelung nicht für Selbstständige, Beamte oder Minijobber gilt. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an, was bei der Planung berücksichtigt werden muss. Die Regelung zielt darauf ab, erfahrene Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt zu halten.
Die Aktivrente ist, anders als der Name vermuten lässt, keine neue Rentenart, sondern ein steuerlicher Freibetrag. Die Bundesregierung hat dieses Instrument eingeführt, um einen Anreiz für das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu schaffen. Ziel ist es, dem demografischen Wandel und dem damit verbundenen Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Erfahrene Arbeitnehmer sollen motiviert werden, ihr Wissen und ihre Arbeitskraft länger in den Unternehmen zu halten.
Die Kernregelung besagt, dass Einnahmen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bis zu einer Höhe von 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bleiben. Dieser Betrag unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass er den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen (z.B. die reguläre Rente) nicht erhöht. Die Regelung ist zeitlich nicht begrenzt, soll aber bis Ende 2029 auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Ähnliche Modelle zur Flexibilisierung des Renteneintritts werden auch im Kontext der Debatte um die Integration von Arbeitskräften diskutiert.
Die Vorteile der Aktivrente sind klar definiert und richten sich an eine spezifische Gruppe. Um den Steuerfreibetrag nutzen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Von der Regelung explizit ausgeschlossen sind:
Ein Minijob kann jedoch neben einer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit ausgeübt werden. In diesem Fall würde der Lohn aus der Haupttätigkeit unter die Aktivrente fallen, während der Minijob nach den üblichen Pauschalregeln behandelt wird.
Um die finanziellen Auswirkungen der Aktivrente zu verdeutlichen, hilft ein einfaches Beispiel. Nehmen wir eine Rentnerin, die ihre Regelaltersgrenze erreicht hat und sich entscheidet, in Teilzeit für 1.800 Euro brutto im Monat weiterzuarbeiten.
Ohne Aktivrente: Die 1.800 Euro müssten voll versteuert werden. Je nach Steuerklasse und weiteren Einkünften (wie der Rente) würde ein signifikanter Teil als Lohnsteuer abgeführt. Ihr Nettoeinkommen aus dieser Tätigkeit wäre deutlich geringer.
Mit Aktivrente: Da der Verdienst von 1.800 Euro unter der Grenze von 2.000 Euro liegt, bleibt der gesamte Betrag lohnsteuerfrei. Es fallen lediglich Sozialabgaben an (siehe unten). Ihr Nettoeinkommen ist somit erheblich höher. Dieser finanzielle Anreiz kann entscheidend sein, ob sich eine Weiterarbeit lohnt. Das Thema Altersvorsorge und Kosten wird auch in unserem Beitrag Kinder kosten Geld: Kann man sich Nachwuchs noch leisten? beleuchtet.
Die Regelungen für arbeitende Rentner unterscheiden sich in der DACH-Region erheblich. Während Deutschland mit der Aktivrente ein spezifisches Fördermodell eingeführt hat, setzen Österreich und die Schweiz auf andere Konzepte.
In Österreich gibt es keine direkte Entsprechung zur deutschen Aktivrente. Pensionisten, die die reguläre Alterspension beziehen, dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Pension gekürzt wird. Dieser Zuverdienst ist jedoch voll steuerpflichtig. Für Bezieher einer vorzeitigen Alterspension (z.B. Korridorpension) gelten strikte Geringfügigkeitsgrenzen (551,10 €/Monat in 2026). Eine Übersicht über die Regelungen stellt die österreichische Regierung auf oesterreich.gv.at bereit.
In der Schweiz müssen Rentner, die weiterarbeiten, ebenfalls Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) leisten. Es gibt jedoch einen Freibetrag von 1.400 CHF pro Monat (16.800 CHF pro Jahr), auf den keine Beiträge anfallen. Dieser Freibetrag gilt pro Arbeitsverhältnis. Der gesamte Lohn wird zusammen mit der Rente versteuert, was oft zu einer höheren Steuerprogression führt. Eine gezielte Steuerentlastung wie in Deutschland existiert nicht. Informationen dazu bietet die Informationsstelle AHV/IV.
| Merkmal | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Modellbezeichnung | Aktivrente | Unbegrenzter Zuverdienst (Regelpension) | AHV-Freibetrag |
| Steuerfreier Betrag | Bis 2.000 € / Monat | Keiner (volle Steuerpflicht) | Kein Steuerfreibetrag, aber AHV-Freibetrag (1.400 CHF / Monat) |
| Voraussetzung | Sozialvers.-pflichtige Anstellung | Bezug der Regelpension | Erwerbstätigkeit im Rentenalter |
| Gilt für Selbstständige? | Nein | Ja (voll steuerpflichtig) | Ja |
| Sozialabgaben | Ja (KV/PV) | Ja (PV-Beiträge können Pension erhöhen) | Ja (AHV/IV/EO oberhalb Freibetrag) |
Ein häufiges Missverständnis ist, dass der Hinzuverdienst im Rahmen der Aktivrente komplett abgabenfrei ist. Das ist nicht korrekt. Während die Lohnsteuer entfällt, bleiben die Sozialversicherungsbeiträge bestehen. Konkret müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiterhin ihre Anteile zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen vom Arbeitgeber gezahlt werden. Arbeitnehmer sind von diesen Beiträgen nach Erreichen der Regelaltersgrenze befreit, können aber freiwillig weiter einzahlen, um ihre Rente zusätzlich zu erhöhen.
Video-Empfehlung: Für eine visuelle Erklärung der Aktivrente und ihrer Auswirkungen empfehlen wir das Video „Die Aktivrente einfach erklärt“ vom Kanal der Deutschen Rentenversicherung auf YouTube. Ein Embed würde hier den Nutzern einen schnellen Überblick ermöglichen.
Die Aktivrente ist keine neue Rentenart, sondern ein Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro pro Monat für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in Deutschland, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten. Sie ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Nein, ein Antrag ist nicht erforderlich. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Steuerfreibetrag automatisch bei der monatlichen Lohnabrechnung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Nein, die Aktivrente gilt ausschließlich für Einkünfte aus einer sozialversicherungspflichtigen, nichtselbstständigen Beschäftigung. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Minijobber sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wenn Ihr Verdienst die Grenze von 2.000 Euro übersteigt, muss nur der darüber liegende Betrag regulär versteuert werden. Die ersten 2.000 Euro bleiben in jedem Fall steuerfrei.
Auch wenn keine Lohnsteuer anfällt, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Ihr Nettoeinkommen ist also nicht identisch mit dem Bruttoeinkommen.
Die Einführung der Aktivrente zum 22.02.2026 stellt für viele Ruheständler in Deutschland eine attraktive Möglichkeit dar, die eigene finanzielle Situation durch Weiterarbeit deutlich zu verbessern. Der monatliche Steuerfreibetrag von 2.000 Euro ist ein starker Anreiz und kann die Entscheidung, über das Rentenalter hinaus aktiv zu bleiben, positiv beeinflussen. Wichtig ist jedoch, die genauen Bedingungen zu kennen: Das Modell richtet sich ausschließlich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und schließt andere Erwerbsformen aus. Zudem dürfen die weiterhin anfallenden Sozialabgaben nicht übersehen werden. Im Vergleich zu den Regelungen in Österreich und der Schweiz bietet das deutsche Modell einen einzigartigen und direkten steuerlichen Vorteil. Eine individuelle Prüfung der persönlichen Situation ist unerlässlich, um die Vorteile optimal zu nutzen.
Autor: Maximilian Weber, Online-Redakteur & SEO-Experte mit über 10 Jahren Erfahrung im Bereich Finanzen und Soziales. Er analysiert komplexe Gesetzgebungen und bereitet sie verständlich für ein breites Publikum auf.
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